AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Begründung aus dem Ablehnungsbescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 18.12.2007

Begründung aus dem Ablehnungsbescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 18.12.2007

"Vor dem Hintergrund zweier konkurrierender Anträge war zu entscheiden, welcher Antrag für die Umsetzung einer flächendeckenden Opferberatung für Opfer rechtsradikaler Gewalt in Sachsen besser geeignet ist. Eine Bewilligung beider Anträge wäre weder sachlich noch wirtschaftlich zu rechtfertigen. Zudem stünden die erforderlichen Mittel auch nicht zur Verfügung.

Eine Fusion beider Antragsteller wird von beiden Seiten als "nicht realisierbar" angesehen. (Schreiben vom 3.9.07)

Beide Anträge wurden beurteilt. Nach pflichtgemäßem Ermessen wurden dabei folgende Kriterien berücksichtigt:

1. Fachliche Eignung des Trägers
2. Qualitätssicherung
3. Einbindung von Kommunen in das Projekt
4. Drittmittelakquise für das Projekt
5. Wirtschaftlichkeit / Kosten des Projektes
6. Referenzen kooperierender Stellen
7. Nutzung vorhandener Ressourcen für die Umsetzung des Projektes

Im Ergebnis der Prüfung wird festgestellt:

Beide Antragsteller sind fachlich geeignet und haben Instrumente zur Qualitätssicherung. Der konkurrierende Antrag ist jedoch für eine Umsetzung des Projekts besser geeignet. Mit der Stadt Leipzig hat er bereits eine Kommune eingebunden. Die Stadt Leipzig steuert Drittmittel zum Projekt bei. Auch ohne die Einbeziehung kommunaler Mittel ist der konkurrierende Antrag kostengünstiger. Der konkurrierende Träger legte verschiedene Referenzschreiben kooperierender Stellen vor. Seitens des Antragstellers wurden nur Referenzpersonen genannt. Mit der Einbeziehung der kommunal finanzierten Regionalstelle Leipzig in sein Konzept können bei dem konkurrierenden Antrag die Ressourcen besser gebündelt werden.

Ihr Antrag war daher abzulehnen.

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht."