Wie lange dauert das Ganze?
Derzeit dauert ein Strafverfahren von der Tat bis zum Gerichtsprozess durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre. Ist der Täter in Untersuchungshaft, muss das Verfahren allerdings innerhalb von sechs Monaten eröffnet werden.
Haben Sie das Gefühl, dass nach Ihrer Anzeige nichts passiert, dann können Sie sich über den Stand der Ermittlungen, bzw. des Verfahrens mit einer Sachstandsanfrage erkundigen.
Sachstandsanfrage
Eine Sachstandsanfrage ist nichts weiter als ein Brief, in dem Sie die Tagebuchnummer, die Sie bei der Anzeige bekommen haben, vermerken und sich nach dem Stand Ihrer "Sache" erkundigen. (siehe Beispielbrief im Anhang)
Bevor Sie eine solche schriftliche Sachstandsanfrage stellen, können Sie auch den entsprechenden Staatsanwalt telefonisch um Auskunft bitten.
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- Was mache ich, wenn die Täter mich anzeigen, weil ich mich gewehrt habe?
- Was sollte ich noch tun?
- Was macht die Polizei?
- Was macht die Staatsanwaltschaft dann?
- Wie lange dauert das Ganze?
- Was passiert im Gerichtssaal?
- Kann ich noch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen?
- Wer bezahlt meinen Anwalt?
- Wie bekomme ich denn von den Tätern Entschädigung?
- Wer bezahlt meinen Anwalt in einem Zivilprozess?