AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Wie lange dauert das Ganze?

Derzeit dauert ein Strafverfahren von der Tat bis zum Gerichtsprozess durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre. Ist der Täter in Untersuchungshaft, muss das Verfahren allerdings innerhalb von sechs Monaten eröffnet werden.

Haben Sie das Gefühl, dass nach Ihrer Anzeige nichts passiert, dann können Sie sich über den Stand der Ermittlungen, bzw. des Verfahrens mit einer Sachstandsanfrage erkundigen.

Sachstandsanfrage
Eine Sachstandsanfrage ist nichts weiter als ein Brief, in dem Sie die Tagebuchnummer, die Sie bei der Anzeige bekommen haben, vermerken und sich nach dem Stand Ihrer "Sache" erkundigen. (siehe Beispielbrief im Anhang)

Bevor Sie eine solche schriftliche Sachstandsanfrage stellen, können Sie auch den entsprechenden Staatsanwalt telefonisch um Auskunft bitten.


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