Wie bekomme ich denn von den Tätern Entschädigung?
Entschädigungen und Schmerzensgeld werden nicht im Strafverfahren sondern im Zivilverfahren eingeklagt. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren gibt es im Zivilverfahren keinen staatlichen Ankläger (Staatsanwalt). Vielmehr stehen sich Angreifer und Betroffener gegenüber. Das Gericht hat die Aufgabe zwischen beiden zu vermitteln.
Auch diese Möglichkeit sollten Sie mit Ihrem Anwalt erörtern. Grundsätzlich sollte eine Schmerzensgeldklage in einem Zivilprozess erst dann verhandelt werden, wenn der Strafprozess abgeschlossen ist. Jedoch verjährt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld nach Ablauf von drei Jahren nach der Tat. Bei einem langen Strafverfahren muss daher Zivilklage eingereicht werden, bevor der Strafprozess beendet ist.
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- Wie lange dauert das Ganze?
- Was passiert im Gerichtssaal?
- Kann ich noch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen?
- Wer bezahlt meinen Anwalt?
- Wie bekomme ich denn von den Tätern Entschädigung?
- Wer bezahlt meinen Anwalt in einem Zivilprozess?
- Kann man die Sache nicht in einem persönlichen Gespräch klären?
- Die Rolle von Medien
- Welche finanziellen Hilfen kann ich erwarten?
- Warum kann ich nicht aufhören, an den Angriff zu denken?