AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

Sie sind hier: Startseite » Veröffentlichungen » Rechtshilfebroschüre

Wie bekomme ich denn von den Tätern Entschädigung?

Entschädigungen und Schmerzensgeld werden nicht im Strafverfahren sondern im Zivilverfahren eingeklagt. Im Gegensatz zu einem Strafverfahren gibt es im Zivilverfahren keinen staatlichen Ankläger (Staatsanwalt). Vielmehr stehen sich Angreifer und Betroffener gegenüber. Das Gericht hat die Aufgabe zwischen beiden zu vermitteln.

Auch diese Möglichkeit sollten Sie mit Ihrem Anwalt erörtern. Grundsätzlich sollte eine Schmerzensgeldklage in einem Zivilprozess erst dann verhandelt werden, wenn der Strafprozess abgeschlossen ist. Jedoch verjährt Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld nach Ablauf von drei Jahren nach der Tat. Bei einem langen Strafverfahren muss daher Zivilklage eingereicht werden, bevor der Strafprozess beendet ist.


Zurück zur Rechtshilfebroschüre