AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

Sie sind hier: Startseite » Veröffentlichungen » Rechtshilfebroschüre

Wer bezahlt meinen Anwalt in einem Zivilprozess?

Prozesskostenhilfe wird beim Zivilprozess nur gewährt, wenn Sie Aussicht auf Erfolg haben. Praktisch bedeutet dies, dass, wenn Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe positiv entschieden wurde, Sie sehr gute Chancen haben, das Zivilverfahren zu gewinnen.

Üblicherweise reicht man daher eine Zivilklage nur unter der Vorraussetzung ein, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird. Damit kann man das Kostenrisiko ausschalten.Prozesskostenhilfe wird beim Zivilprozess nur gewährt, wenn Sie Aussicht auf Erfolg haben. Praktisch bedeutet dies, dass, wenn Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe positiv entschieden wurde, Sie sehr gute Chancen haben, das Zivilverfahren zu gewinnen.

Üblicherweise reicht man daher eine Zivilklage nur unter der Vorraussetzung ein, dass Prozesskostenhilfe gewährt wird. Damit kann man das Kostenrisiko ausschalten.


Zurück zur Rechtshilfebroschüre