AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Wer bezahlt meinen Anwalt?

Grundsätzlich muss in einem Gerichtsverfahren derjenige die Anwaltskosten übernehmen, der verurteilt wird. Werden die Täter daher freigesprochen, so müssten Sie Ihre Anwaltskosten eigentlich selbst tragen. Wenn Sie allerdings nur geringe finanzielle Einkünfte haben, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Sie sollten gleich beim ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt klären, ob dieser bereit ist, für Sie Prozesskostenhilfe zu beantragen und auf dieser Grundlage zu arbeiten.

Prozesskostenhilfe

Wer als Sozialhilfeempfänger, als Volljähriger in Ausbildung oder sonst wenig Begüterter einen Prozess anstrengt, hat einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Er muss sein nur kleines Einkommen und seine Ausgaben, wie Miete, Schuldentilgung etc., nachweisen. Diese Regelung soll gewährleisten, dass auch Opfer klagen können, die sich eine teure Rechtsverfolgung sonst nicht leisten könnten.

Sie können Ihren Anwalt außerdem darauf hinweisen, dass der DAV (Deutsche Anwaltsverein, siehe Adressenliste) eine “Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt” gegründet hat, bei der Ihr Anwalt die Übernahme seiner Kosten beantragen kann.


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