Was passiert im Gerichtssaal?
Ansonsten liegt die Entscheidung, ob ein Verfahren vor einem Gericht eröffnet wird, beim zuständigen Richter. Wird die Hauptverhandlung eröffnet, sind die Rollen folgendermaßen verteilt:
Auf der einen Seite sitzen die Täter als Angeklagte, die sich in der Regel einen Anwalt nehmen. Auf der anderen Seite sitzt der Staatsanwalt, der im Namen des Staates die Täter anklagt, da diese mit dem Angriff auf Sie geltende Gesetze gebrochen haben. Zentral, meist etwas erhöht, sitzt der Richter und eventuell zwei Laienrichter oder Beirichter. Außerdem befinden sich noch eine Schreibkraft und eventuell ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe oder andere Sachverständige im Gerichtssaal. Sie selbst und andere Zeugen werden zu einem oder zu mehreren Terminen geladen und treten als Zeuge der Staatsanwaltschaft auf, um die Ereignisse zu schildern. Dabei sitzen Sie in der Mitte mit Blick auf den Richtertisch und werden, nachdem Ihre Personalien aufgenommen wurden, zunächst vom Richter dazu aufgefordert, die Sache mit Ihren eigenen Worten zu schildern. Anschließend stellen Ihnen der Richter, der Staatsanwalt und der Anwalt des Angeklagten Fragen. Als Zeuge sind Sie verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Der Richter weißt Sie noch einmal besonders darauf hin. Er will Ihnen damit nicht persönlich unterstellen, dass Sie eventuell lügen, sondern dies ist Teil des Verfahrens und er hat dies bei allen Zeugen zu tun. Wenn Sie die Antwort auf eine Frage nicht mehr genau wissen oder sich nicht mehr erinnern, sollten Sie dies sagen, damit Sie nicht früheren Aussagen bei der Polizei widersprechen. Auch für solche Fälle ist es hilfreich, wenn Sie sich Ihr Gedächtnisprotokoll noch einmal vor der Gerichtsverhandlung durchlesen. Erscheinen Sie nicht vor Gericht, kann gegen Sie ein Ordnungsgeld oder gar Gefängnis beantragt werden.
Ansonsten spielen Sie während des Prozesses keine aktive Rolle. Bis der Richter Sie hereinrufen lässt, müssen Sie mit anderen Zeugen vor der Tür warten. Nachdem Sie Ihre Aussage gemacht haben, können Sie gehen oder für den Rest der Verhandlung bis zur Urteilsverkündung zuhören.
Hat das Gericht die “Beweisaufnahme” abgeschlossen – das bedeutet in der Regel alle Zeugen und Sachverständigen gehört – halten die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des Angeklagten ein Plädoyer. Der Richter zieht sich für einige Minuten zurück und verkündet dann das Urteil.
Plädoyer
Das Plädoyer ist eine Rede, in der aus Sicht der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung dargestellt wird, wie sich der Angriff wahrscheinlich abgespielt hat, welche Gesetze dabei gebrochen wurden und welche weiteren Umstände (Alkohol, rechtsextreme Tätereinstellungen etc.) dabei zu berücksichtigen sind. Anschließend wird eine Empfehlung über die Höhe der Strafe ausgesprochen.
Waren die Beschuldigten zur Tatzeit unter 18 Jahren, findet das Strafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch bei Beschuldigten zwischen 18 und 21 Jahren (Heranwachsende) kann der Richter die Öffentlichkeit ganz oder für bestimmte Teile des Verfahrens ausschließen. Bei Angeklagten, die während der Tat älter als 21 Jahre waren, muss die Öffentlichkeit zugelassen werden.
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