AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Was macht die Polizei?

Nachdem Sie die Tat angezeigt haben, ist es die Aufgabe der Polizei zu ermitteln. Sie sucht nach den Tätern und nach weiteren Zeugen und befragt sie. Es kann durchaus sein, dass Sie während der polizeilichen Ermittlungen noch einmal als Zeuge befragt werden. Wenn Sie die Täter vielleicht wiedererkennen würden und dies bei der Polizei angeben, werden Ihnen die Beamten wahrscheinlich Fotos zur Identifizierung zeigen. In seltenen Fällen bittet Sie die Polizei, eventuelle Täter bei einer Gegenüberstellung zu identifizieren. Möchten Sie einer solchen Begegnung aus dem Weg gehen, sollten Sie von der Polizei fordern, Ihnen stattdessen Fotos der Verdächtigen vorzulegen. Wie zu jedem Termin bei der Polizei, können Sie auch bei einer Gegenüberstellung einen Freund, einen Mitarbeiter einer Beratungsstelle oder Ihren Rechtsanwalt mitnehmen.

Falls Sie später noch Ergänzungen zu Ihrer Aussage machen wollen, selbst Zeugen gefunden oder neue Erkenntnisse über den Täter haben, können Sie das der Polizei jederzeit mitteilen.

Nachdem die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, schickt sie das Ergebnis an die Staatsanwaltschaft.


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