Was mache ich, wenn die Täter mich anzeigen, weil ich mich gewehrt habe?
Wenn Sie angegriffen werden, haben Sie gesetzlich das Recht, sich angemessen zur Wehr zu setzen (Notwehr). Vor Gericht kann Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Deshalb brauchen Sie keine Angst zu haben, bei der polizeilichen Vernehmung bei der Wahrheit zu bleiben. Wenn Sie sich allerdings unsicher sind, ob Ihre Verteidigung als “angemessen” angesehen werden würde, wenden Sie sich an einen Anwalt oder an eine Opferberatungsstelle.
Wenn die Täter Sie anzeigen - ob Sie sich nun gewehrt haben oder ob die Täter dies nur behaupten, um von Ihrer eigenen Schuld abzulenken - und Sie werden von der Polizei als Beschuldigter geladen, gilt generell, dass Sie zu einer Vernehmung bei der Polizei nicht erscheinen müssen. In einem solchen Fall ist es am besten abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft Sie vorlädt oder die Anzeige gegen Sie fallen lässt. Zu einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft müssen Sie allerdings erscheinen. Spätestens dann sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen.
Gedächtnisprotokoll
Um später bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor dem Gericht den Angriff so genau wie möglich wiedergeben zu können, ist es ganz wichtig, sich genaue Notizen darüber zu machen, was passiert ist. Schreiben Sie deshalb ein “Gedächtnisprotokoll”. Sie denken jetzt vielleicht, dass Sie den Angriff nie vergessen werden. Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass man sich nach einem halben oder einem Jahr, wenn es zum Prozess kommt, doch nicht mehr an jedes Detail erinnern kann. Ein Gedächtnisprotokoll kann dabei eine wichtige Hilfe sein. Schreiben sie die Ereignisse möglichst in den ersten Tagen nach dem Angriff auf, wenn die Erinnerung noch frisch ist. Da das Protokoll vor allem Ihnen selbst als Hilfe dient, um sich später besser zu erinnern, sollten sie es in ihrer eigenen Sprache und allein schreiben, nicht mit Freunden. Wenn sie gemeinsam mit anderen angegriffen wurden, ist es sinnvoll, wenn alle Betroffenen eigene Gedächtnisprotokolle schreiben. Denn später bei der Polizei oder vor Gericht wird nur danach gefragt werden, was Sie selbst erlebt haben und nicht, was andere Ihnen berichtet haben.
In diesem Protokoll sollte so detailliert wie möglich alles festgehalten werden, was sich während der Tat ereignet hat.
Sie können sich beim Schreiben an folgenden Fragen orientieren:
- Wie kam es zum Angriff?
- Wo und wann geschah es?
- Wer waren die Täter, wie sahen sie aus?
- Wer von den Tätern hat was gemacht?
- Gibt es Zeugen und wer?
- Wie haben Sie sich verhalten?
Wenn Sie das Gedächtnisprotokoll geschrieben haben bewahren Sie es gut auf. Das Protokoll dient Ihnen zur Erinnerung! Es ist nur für Sie und vielleicht Ihren Anwalt bestimmt. Sie sollten es nicht der Polizei oder dem Gericht geben. Am besten nehmen Sie es bei einer Vorladung gar nicht mit, sondern lesen es sich noch einmal durch, bevor Sie zur Polizei oder zum Gericht gehen.
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