AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Was kann ich erwarten und was muß ich tun?

Sie sind das Opfer eines rassistischen Angriffs geworden. Sie haben Anspruch darauf,

- dass die Straftat ans Licht kommt,
- dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden,
- dass Sie Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld erhalten.

Dazu stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, die Sie nutzen können. Weil der Angriff auf Sie aus Sicht des Staates eine Verletzung von Rechtsnormen ist, ist die Polizei dazu verpflichtet gegen die Täter zu ermitteln, bzw. eine Anzeige aufzunehmen.

Wird die Polizei nicht gerufen, müssen Sie selbst den Angriff bei der Polizei anzeigen, wenn Sie wollen, dass die Täter verurteilt werden.

Aufgrund Ihrer Anzeige muss die Polizei ermitteln, was passiert ist und wer die Angreifer waren. Ob die Angreifer dann in Untersuchungshaft genommen werden oder bis zum Prozess in Freiheit bleiben, entscheidet ein spezieller Richter. Anschließend beschließt die Staatsanwaltschaft, ob die Beweise gegen die Täter ausreichend sind und gibt den “Fall” an das Gericht weiter. Ein Gericht urteilt dann in einem Strafverfahren über die Schuld der Täter. In diesem Verfahren haben Sie die Rolle eines Tatzeugen.

Strafverfahren
In einem Strafverfahren klagt die Staatsanwaltschaft den Täter an, da er aufgrund seiner Straftat gegen die staatliche Rechtsordnung verstoßen hat. Der Täter, bzw. der "Tatverdächtige" darf sich allein oder mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. In der Beweisaufnahme werden Zeugen und Sachverständige gehört und befragt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ein Plädoyer und das Gericht urteilt schließlich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und wählt Strafform und –höhe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe etc.). Der Angegriffene tritt im Strafverfahren als "Opferzeuge" auf. Dies bedeutet, daß seine Aussage zwar wichtiges Beweismittel in der Beweisaufnahme sein kann. In Mittelpunkt des Verfahrens steht aber nicht sein Bedürfnis nach Wiedergutmachung, sondern die Feststellung des Rechtsbruchs.

Schäden, die Sie bei dem Angriff erlitten haben und für die Sie Wiedergutmachung wollen, spielen in einem Strafverfahren keine Rolle. Schadensersatz und Schmerzensgeld müssen Sie vielmehr in einem Zivilverfahren einfordern.

Zivilverfahren
In einem Zivilverfahren geht es um direkte Forderungen des Opfers an den Täter. Dabei handelt es sich meist um Geldforderungen. Es ist empfehlenswert mit dem Zivilverfahren zu warten bis das Strafverfahren abgeschlossen ist und die Schuld der Täter eindeutig feststeht. Eine Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz kann bis spätestens drei Jahre nach der Tat eingereicht werden. Oft ist bei den Tätern finanziell nichts zu holen. Trotzdem ist die Klage auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz nicht sinnlos, denn der "Rechtstitel", den man sich damit erwirbt, ist über viele Jahre einklagbar.


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