AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Kann man die Sache nicht in einem persönlichen Gespräch klären?

Bei einem Angriff, der nicht so schwer war, gibt es die Möglichkeit, durch einen neutralen Vermittler den “Konflikt” gemeinsam zu lösen. Das Verfahren heißt Täter-Opfer-Ausgleich. In der Regel wird das Ergebnis eines solchen Ausgleichs die Zahlung von Schmerzensgeld oder Schadensersatz und eine förmliche Entschuldigung beim Opfer sein.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich setzt voraus, dass der Täter sich ernsthaft mit dem Betroffenen auseinandersetzt, die Tat und deren Folgen bereut und zu einer Wiedergutmachung bereit ist. Die Teilnahme an diesem Verfahren ist die freie Entscheidung der Beteiligten. Das bedeutet: Es liegt an Ihnen, ob Sie einer Teilnahme zustimmen. Auch wenn Sie zunächst eingewilligt haben und während der Gespräche den Eindruck bekommen, dass sich der Täter nur mit Ihnen unterhält, weil er Angst vor einer Bestrafung hat, nicht aber, weil er seine Tat bereut, können Sie das Gespräch jederzeit abbrechen.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich kann durch den zuständigen Richter oder Staatsanwalt, aber auch durch den Angreifer oder Sie selbst beantragt werden. Die Vermittlungsstellen der Sozialen Dienste der Justiz oder eine andere Schlichtungsstelle klären dann die Möglichkeiten für einen Ausgleich und führen ihn mit dafür ausgebildeten Schiedspersonen durch.

Konnte die Sache auf diese Art und Weise geklärt werden, wird das Ergebnis an die zuständige Staatsanwaltschaft oder den Richter weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft kann dann die Einstellung des Strafverfahrens beantragen oder das Gericht kann die Strafe mildern.


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