Kann ich noch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen?
Sie können sich, in dem Sie als Nebenkläger auftreten, auch aktiv in das Verfahren einmischen. Dies können Sie alleine oder mit Hilfe eines Anwalts, der Sie vertritt. Nebenklage sollten Sie schon während des Ermittlungsverfahrens möglichst durch einen Anwalt beantragen. Sie können sich aber auch erst später, wenn die Hauptverhandlung schon läuft, dazu entscheiden.
Nebenklage
Nebenkläger können in bestimmten Bereichen auf das Verfahren einwirken. So können sie Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, vor Gericht Fragen und Anträge stellen und Rechtsmittel gegen das Strafurteil einlegen. Der Nebenkläger eines Strafverfahrens kann während der gesamten Verhandlung neben der Staatsanwaltschaft Platz nehmen und muss nicht im Zuschauerraum sitzen. Man sollte sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen und erhält für die entstehenden Kosten unter bestimmten Umständen staatliche Prozesskostenhilfe.
Nebenklage ist nicht zulässig bei jugendlichen Tätern (14 bis 18 Jahre).
Nebenklage bedeutet:
- Sie haben ein Recht darauf, sich gemeinsam mit Ihrem Anwalt vor dem Gerichtstermin die Akten genau anzusehen;
- Sie können an der gesamten Gerichtsverhandlung an der Seite des Staatsanwaltes teilnehmen und müssen nicht vor der Tür auf Ihre Vernehmung warten;
- Sie können über Ihren Anwalt eigene Beweisanträge stellen und weitere Zeugen vorladen lassen;
- Sie können durch Ihren Anwalt Stellungnahmen zu Beweisanträgen der Angeklagten abgeben;
- Ihr Anwalt kann beleidigende Fragen zurückweisen und dabei helfen, die Schuldfrage nicht umzudrehen;
- Sie können über Ihren Anwalt selbst Fragen an die Angeklagten richten;
- Und Ihr Anwalt kann am Ende des Prozesses ein Plädoyer halten.
Eine Nebenklage ist allerdings nur zulässig, wenn die Täter zur Tatzeit 18 Jahre oder älter sind. Sie ist bei den meisten Delikten zulässig, Ausnahmen bilden allerdings ”Nötigung” oder ”Bedrohung”. Sie sollten solche Fragen jedoch mit einem Anwalt besprechen.
Ist der Angeklagte unter 18 Jahre alt und eine Nebenklage daher nicht möglich, können Sie sich zur Unterstützung einen Anwalt als “Zeugenbeistand” nehmen. Zwar hat der anwaltliche Zeugenbeistand nicht die gleichen Möglichkeiten wie der Anwalt in der Nebenklage, er kann aber trotzdem eine große Hilfe sein. Dies gilt insbesondere dafür, wenn es gilt beleidigende Fragen des Angeklagten oder seines Rechtsanwaltes zurückzuweisen.
Erwachsenenstrafrecht - Jugendstrafrecht
Oft sind die rechtsextremen Täter Jugendliche (zur Tatzeit unter 18) oder Heranwachsende (zur Tatzeit zwischen 18 und 21). Bei Jugendlichen wird grundsätzlich das Jugendstrafrecht angewandt, dessen Zielsetzung in erster Linie die Erziehung und nicht die Strafe ist. Entsprechend wird hier der "geistige Reifeprozess" der Jugendlichen, ihre familiäre Situation und berufliche Perspektiven berücksichtigt. Die Rechte der Opfer sind in Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende in einigen Punkten beschnitten: Ist der Täter Jugendlicher, ist eine Nebenklage unzulässig. Die Öffentlichkeit wird grundsätzlich von der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Ist der Täter Heranwachsender, ist Nebenklage zulässig, aber das Gericht kann die Öffentlichkeit ausschließen, wenn es befindet, dass der Heranwachsende in seiner Reife einem Jugendlichen gleichzusetzen und der Ausschluss im Interesse seiner Entwicklung geboten sei. Dann wird auch hier das Jugendstrafrecht angewandt.
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