Was macht die Staatsanwaltschaft dann?
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Ermittlungen der Polizei ausreichend waren, ob weiter ermittelt wird oder ob das Verfahren z.B. ”aus Mangel an Beweisen” eingestellt wird.
Falls Sie von der Staatsanwaltschaft zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden, sind Sie – anders als bei der Polizei - verpflichtet auszusagen.
Einstellung des Verfahrens
Sieht der Staatsanwalt keine Möglichkeit Anklage zu erheben, weil zum Beispiel die Täter nicht auszumachen sind oder die Beweise nicht ausreichen, wird das Verfahren eingestellt. Ist ein Strafantrag gestellt worden, wird das Opfer über die Einstellung informiert. Das Opfer (und jeder andere) hat das Recht dagegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Diese wird formlos an den Generalstaatsanwalt gerichtet. Wurde das Opfer bei einem Angriff verletzt, kann ein Klageerzwingungsverfahren angestrengt werden.
Wenn die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie einen Strafbefehl bei Gericht beantragt oder das Verfahren direkt vor Gericht bringt.
Strafbefehl
Strafbefehle werden bei eher geringeren Straftaten ausgesprochen. Es findet dann keine Gerichtsverhandlung statt. Stattdessen entscheidet ein Richter über einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl. Dieser wird dem Täter zugesandt. Dabei handelt es sich meistens um Bußgelder, die allerdings nicht an Sie sondern in der Regel an gemeinnützige Organisationen gehen.
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- Rassisten haben mich angegriffen
- Was mache ich, wenn die Täter mich anzeigen, weil ich mich gewehrt habe?
- Was sollte ich noch tun?
- Was macht die Polizei?
- Was macht die Staatsanwaltschaft dann?
- Wie lange dauert das Ganze?
- Was passiert im Gerichtssaal?
- Kann ich noch mehr Einfluss auf das Verfahren nehmen?
- Wer bezahlt meinen Anwalt?
- Wie bekomme ich denn von den Tätern Entschädigung?