AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Rassisten haben mich angegriffen

Sie wurden von rassistischen Angeifern beleidigt, geschlagen, getreten. Vielleicht haben viele Menschen diesen Angriff mitbekommen aber niemand hat Ihnen geholfen. Vielleicht waren Sie ganz allein auf der Strasse oder gerade mit Freunden auf dem Weg nach Hause.

Sie stellen sich nun die quälenden Fragen: Warum ist mir das passiert? Warum wurde ich angegriffen? Was habe ich den Angreifern getan? Warum hassen die mich?
Auf diese Fragen gibt es nur eine Antwort: Sie haben nichts getan. Bei Ihnen liegt keine Schuld.

In Deutschland werden immer wieder Menschen angegriffen, beschimpft oder bedroht, die in das Feindbild “nicht deutsch” eingeordnet werden.

Die Zuordnungen zu diesem Feindbild richtet sich rein nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe, Sprache oder Erscheinungsbild. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Opfer in Deutschland geboren und aufgewachsen oder erst später eingewandert sind. Sie werden von den Rassisten als "nicht dazugehörig" eingeordnet.

In den meisten Fällen gehören die überwiegend jugendlichen Angreifer keiner organisierten rechten Gruppe an. Aber sie gehören zu rechten Cliquen, die niemanden akzeptieren wollen, der nicht in ihr Weltbild passt. Das beschränkt sich nicht auf Migranten und Flüchtlinge. Ihr Hass richtet sich auch gegen alternative Jugendliche, Behinderte, Homosexuelle und Obdachlose. Sie hassen alles, was ihnen kulturell fremd erscheint.

Oft beschimpfen die Angreifer ihre Opfer, bevor sie gewalttätig werden. Es sind immer wieder die gleichen Provokationen: “Geh dahin, wo du her kommst!” – “Was willst du hier?” - “Du hast hier nichts zu suchen!” – “Das ist unser Land!” Ihr rassistisches Handeln wendet sich zwar gegen einzelne Personen, gemeint sind aber alle, die sie einer ihrer Feindgruppen zuordnen.

Ihr Rassismus wird genährt durch politische Diskussionen sowohl von staatlicher Seite als auch an den Stammtischen. Die entsprechenden rassistischen Positionen kennzeichnen die öffentlichen Debatten über Asylgesetze, doppelte Staatsangehörigkeit, Einwanderungsbestimmungen oder auch Terrorismus.

Die Täter wollen den Opfern klar machen, dass sie in dieser Gesellschaft nichts zu suchen hätten und als Menschen weniger wert sein sollen.

Deshalb ist es wichtig zu verstehen, dass Sie selbst keine Schuld an dem Angriff haben. - Sie wurden angegriffen, die anderen sind die Angreifer.

Es traf Sie - gemeint sind alle, die nicht in das Weltbild der Rassisten passen!

Muss ich wirklich Anzeige stellen?
Betroffene haben oft die Einstellung, dass eine Anzeige bei der Polizei keinen Sinn macht. Sie haben Angst, dass ihnen das Gericht nicht glaubt und die Tat verdreht dargestellt wird.
Wir raten in den meisten Fällen dennoch dazu: Stellen Sie eine Anzeige!

Für Entschädigungsforderungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz ist eine Anzeige Voraussetzung.

Aber auch darüber hinaus kann man mit einer Anzeige etwas erreichen:

Eine Anzeige führt dazu, dass die Polizei gezwungen ist Ermittlungen anzustellen. Ohne eine Anzeige hat der Angriff für die Täter keinerlei negative Konsequenzen. Das ermutigt sie und andere rechte Jugendliche weiterzumachen.

Kommt es nach einer Anzeige zur gerichtlichen Verurteilung der Tat, kann die Öffentlichkeit nicht mehr einfach verschweigen, dass es in der Stadt ein Problem mit rechten Jugendlichen und rassistischen Einstellungen der Bevölkerung gibt. Die gerichtliche Verurteilung des Angriffes kann dabei als Alarmsignal an die Verantwortlichen verstanden werden. Das weitverbreitete Schweigen über rassistische Einstellungen in der Bevölkerung einer Stadt oder gar über organisierte rechtsextreme Strukturen wird so zumindest erschwert.

Es kommt manchmal vor, dass die Täter Sie anzeigen und behaupten, Sie hätten den Angriff provoziert . Eine eigene Anzeige ist in einem solchen Fall ein möglicher Schutz, weil die Polizei aufgrund Ihrer Anzeige ermitteln muss und damit der reale Ablauf der Tat aufgedeckt werden kann.

Was bedeutet eine Anzeige und wie mache ich das?
Eine Anzeige ist zunächst nichts weiter als eine Mitteilung an die Polizei, dass eine Straftat stattgefunden hat.

Grundsätzlich können Sie die Anzeige direkt bei jeder Polizeidienststelle stellen. So können Sie zum Beispiel eine Tat, die in München stattgefunden hat auch in Hamburg zur Anzeige bringen. Sie können eine Anzeige jedoch auch schriftlich bei der Staatsanwaltschaft stellen (siehe Beispielbrief im Anhang). Bevor Sie eine Anzeige stellen, lassen Sie sich die Ereignisse noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen, damit Sie die Details möglichst genau wiedergeben können. Es kann auch hilfreich sein, nicht alleine zur Polizei zu gehen und eine vertraute Person oder einen Mitarbeiter einer Opferberatungsstelle mitzunehmen. Sie können eine Anzeige auch noch bis zu drei Monaten nach einer Tat stellen.

Bei der Anzeigenaufnahme haben Sie grundsätzlich das Recht auf einen Dolmetscher in Ihrer Muttersprache, den die Polizei bezahlen muss. Sie sollten auf diesem Recht bestehen. Auch wenn Sie selbst Ihre Deutschkenntnisse für ausreichend halten, kann es gerade in ungewohnten und angespannten Situationen zu Missverständnissen kommen, die die Ermittlungen der Polizei erschweren. Ein Freund, der gut Deutsch spricht, kann Ihnen zwar bei einem ersten Gespräch mit der Polizei helfen, die schriftliche Aussage, die die Polizei dann von Ihnen zu Protokoll nimmt, muss allerdings von einem staatlich vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Die Polizei wird einen solchen Dolmetscher in der Regel telefonisch rufen. Falls Sie auf den Dolmetscher nicht warten können oder wollen, bitten Sie die Polizei, den Dolmetscher an einem anderen Tag zu bestellen und Ihnen entsprechend Bescheid zu sagen. Dann wird Ihre Aussage an einem der nächsten Tage aufgenommen.

Die Polizei gibt Ihrer Anzeige eine Tagebuchnummer. Schreiben Sie sich diese Nummer auf und/oder lassen Sie sich eine Bestätigung der Anzeige geben. Wenn Sie sich später erkundigen wollen, was aus Ihrer Anzeige geworden ist, ist es hilfreich diese Nummer zu haben. Sie sollten sich auch klar darüber sein, dass eine einmal gestellte Anzeige später nicht mehr zurückgenommen werden kann.. Die Tat wird selbst, wenn Sie Ihre Anzeige zurücknehmen, “von Amts wegen” verfolgt.

Dies gilt nicht für Delikte, die die Polizei nur auf Antrag verfolgt. Für diese Taten ist es wichtig, explizit einen Strafantrag zu stellen. (siehe Beispielbrief im Anhang)

Strafantrag
Eine einfache, eine vorsätzliche und eine fahrlässige Körperverletzung sowie eine Beleidigung wird nur auf Strafantrag verfolgt. Auf dem Anzeigenformular, dass die Polizei ausfüllt, sollte das entsprechende Kästchen angekreuzt werden.

Strafantrag kann auch schriftlich bis zu drei Monate nach der Tat erfolgen.

Da man bei einer Anzeigenaufnahme in der Regel noch nicht weiß, welchem juristische Straftatbestand die Tat zugeordnet wird, sollte vorsorglich immer ein Strafantrag gestellt werden.

Die Polizei ist dazu verpflichtet, Ihre Anzeige aufzunehmen. Sie hat nicht das Recht Sie unverrichteter Dinge wieder nach Hause zu schicken. Sollte es vorkommen, dass die Polizei Ihre Anzeige nicht aufnimmt, Ihnen einen Dolmetscher verweigert oder Ihnen eine schriftliche Anzeigenbestätigung nicht aushändigen will, so haben Sie das Recht, sich zu beschweren und/oder zu einer anderen Polizeidienststelle gehen.

Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Beispielbrief im Anhang)
Möchte man sich über das Verhalten der Polizei beschweren, so kann man dies schriftlich beim Polizeipräsidium oder bei der zuständigen Staatsanwaltschaft tun. Das Ergebnis wird Ihnen dann mitgeteilt. Auch wenn auf diese Beschwerde zunächst nichts konkretes folgt, kann man doch davon ausgehen, dass derartigen Beschwerden in der Polizeibehörde genau nachgegangen und – zumindest bei Häufung von Beschwerden- die entsprechenden Polizeibeamten zur Rechenschaft gezogen werden.


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