Werdauer Brandstifter wieder auf freiem Fuß
Urteil über Angeklagte gestern gefällt: 2 Jahre bzw. 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung
Unter Anwesenheit eines Kamerateams des mdr - Sachsenspiegels wurde gestern das Urteil gegen zwei Männer aus Werdau gesprochen, die im Juni einen missglückten Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Werdau begangen haben. Verurteilt wurden sie wegen versuchter schwerer Brandstiftung, Kennzeichenmissbrauch und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 2 Jahren bzw. 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht unterstellte den beiden keine vorsätzliche Gefährdung von Menschenleben.
"Der Blutalkoholspiegel führte nach Ansicht des Gerichtes zu einer verminderten Schuldfähigkeit. Wir sind allerdings der Ansicht, dass jemand, der in der Lage ist, Autokennzeichen auszutauschen und sich zu einem Asylbewerberheim zu begeben, um dieses anzuzünden, sich auch darüber bewusst ist, Menschenleben zu gefährden." So Yvonne Gehrke von Amal Wurzen.
AMAL setzt sich u.a. dafür ein, dass Brandanschläge als versuchte Morde angeklagt und die Täter zu angemessenen Strafen verurteilt werden.
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