AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

Sie sind hier: Startseite » Artikelarchiv » Pressemitteilungen

Rechter Übergriff in Wurzen führt statt Urteil zu einem Vergleich

Rechter Übergriff in Wurzen führt statt Urteil zu einem Vergleich

Am 16. Februar 2006 ging nach vier Verhandlungstagen der Prozess gegen fünf Rechte im Amtsgericht Grimma/ Wurzen zu Ende.

Sie waren angeklagt, in den Morgenstunden des 18. Juli 2004 zwei junge Männer (29 und 27 Jahre alt) auf dem Wurzener Marktplatz geschlagen und einen von ihnen schwer verletzt zu haben. Ein Betroffener erlitt durch die Tritte und Schläge schwere und komplizierte Verletzungen an seiner Hand, welche nach mehrfachen Operationen bis heute nicht gänzlich auskuriert sind. Die Rechten beleidigten beide Opfer vorher als „Sozialschmarotzer“ und „Assis“.

Am letzten Verhandlungstag kam es zu einer überraschenden Wendung. Nach dem aus Sicht der beiden Opfer, deren Nebenklagevertreter sowie Aussagen einiger Zeugen die Sachlage relativ eindeutig erschien und zumindest vier Tätern eine mehr oder weniger aktive Beteiligung an dem Übergriff nachgewiesen werden konnte, stellte der anklagende Staatsanwalt einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und nach Unterbrechung der Sitzung einigten sich die Beteiligten auf individuelle Vergleiche, die durch den vorsitzenden Richter schriftlich fixiert wurden. Ein Urteil gegen die vier Angeklagten wurde somit nicht verhängt.
Für die beiden Opfer bedeutet dies Geldzahlungen. Der damals schwer Verletzte erhält insgesamt 7000 € Schmerzensgeld von vier Tätern bekommt, das zweite Opfer 400 €. Die Zahlungen erfolgen in monatlichen Raten. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird jedoch das Verfahren wieder eröffnet werden, so der Richter. Der fünfte Angeklagte wurde freigesprochen.

Auch wenn der Ausgang nicht wirklich befriedigend genannt werden kann, so haben beide Opfer wenigstens eine gewisse finanzielle "Wiedergutmachung" bekommen, auf die sie möglicherweise nach Verurteilung der Täter und in einem anschließenden Zivilprozess sehr lange hätten warten müssen. Die Zahlung des gesamten in Wurzen festgelegten Schmerzensgeldes an die Betroffenen muss bis August diesen Jahres abgeschlossen sein. Es bleibt zu hoffen, daß diese Zahlungen auch zu einer Auseinandersetzung der Täter mit dem Übergriff und den durch sie verursachten Verletzungen führen.