Prozess unvollständig ?
Abrupter Abschluss des Strafverfahrens SSS III gegen fünf Angeklagte
Prozess unvollständig?
Abrupter Abschluss des Strafverfahrens SSS III gegen fünf Angeklagte.
Das Strafverfahren „Skinheads Sächsische Schweiz“ III wurde vorzeitig beendet. Aus der Sicht von AMAL - Hilfe für Opfer rechtsextremer Gewalt - und der Aktion Zivilcourage ist das unverständlich. Den Opfern ist mit der Zahlung geringer Geldsummen durch die Täter nicht geholfen. Entscheidend für die Opfer ist, dass sie sich ohne Angst im Landkreis Sächsische Schweiz bewegen können. Damit ist nicht zu rechnen, denn Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) sind immer noch in der rechtsextremen Szene aktiv und bei einschlägigen Veranstaltungen anzutreffen. Ein Gründungsmitglied der SSS kandidierte für die NPD sogar für den Kreistag der Sächsischen Schweiz. Weitere SSS-Verbindungen zu gewählten „Volks“-Vertretern (Kommunalwahlen) bestehen.
Mit Bedauern müssen wir feststellen, dass der einzige Zweck des Verfahrens war, den Beschuldigten das Prädikat der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung nachweisen zu können. Mitglieder und Sympathisanten sowie Organisationsstrukturen wurden thematisiert, das verwerfliche Tun der kriminellen Vereinigung an sich kam nur oberflächlich zur Sprache. Wahrheitsfindung trat in den Hintergrund.
Ein Opfer der „SSS“ meint dazu: „Es ist schlimm, wie diese Leute über Jahre Jugendliche im Landkreis terrorisierten. Ein Gericht sollte eben solchen Tatsachen in der Strafe Rechnung tragen. Es wäre besser gewesen, nicht auf die kriminelle Vereinigung zu pochen, sondern die Täter wegen ihrer zahlreichen Verbrechen zu bestrafen.“.
Die Opfer hätten durch den Prozess erfahren müssen, von wem und vor allem warum sie bedroht, überfallen und geschlagen wurden.
Das unserem Empfinden nach sehr geringe Strafmaß für die Täter damit zu begründen, dass die Taten teilweise sechs Jahre zurückliegen, einige zur Tatzeit selbst Jugendliche waren und Reue zeigen würden sowie sich aus der Szene gelöst hätten, wirkt auf die Opfer zynisch.
Viele der Verurteilten haben sich nicht gelöst, Reue oder gar öffentliche Entschuldigungen waren von keinem der Angeklagten zu hören – eher Häme und eine Selbststilisierung zu Opfern des Systems. Das es Jahre dauerte, bis die Täter sich gerichtlich verantworten mussten, lag auch an der Fokussierung auf den Vorwurf der kriminellen Vereinigung sowie der Verzögerungstaktik der Täteranwälte; dies war nicht die Schuld der Opfer.
Die Verfolgung der kriminellen Vereinigung „SSS“ war rechtsstaatlich konsequent, hat zu einem Teil mit zum Rückgang von rechtsextremen Straftaten und zu einem beginnenden Klimawandel im Umgang mit einer solchen Gesinnung in der Sächsischen Schweiz und darüber hinaus beigetragen, jedoch der abrupte, unverständliche Abschluss der dritten Prozesswelle am Landgericht Dresden muss als absolut unverständlich bezeichnet werden.
Rechtsextreme im Landkreis sind weiterhin aktiv.
Weitere rechtsextreme Bestrebungen, besonders von ehemaligen SSS-Mitgliedern im Landkreis Sächsische Schweiz, sind immer noch auffallend. Nach wie vor verbreiten sie ihre Ideologie über reichlich Propaganda. Trotz der Verfolgung werden weiter schwere Gewaltverbrechen verübt, Skinheadkonzerte organisiert, extremistisch geprägte Sonnenwendfeiern und so genannte Feldschlachten durchgeführt, junge Leute mit menschenverachtender Ideologie infiziert. Mehrere Verfasser rechtsextremer Fanzines leben in der Sächsischen Schweiz; es werden mehrere Internetseiten mit rechtsextremistischen, antisemitistischen und rassistischen Inhalten aus der Region heraus betrieben.
Noch immer ist der Boden fruchtbar!
Die Prozesse gegen die SSS allein reichen nicht aus, das zeigen uns Entwicklungen im Landkreis Sächsische Schweiz. Alle gemeinsam müssen sich weiterhin konsequent für demokratische Werte, Respekt und gegen Rechtsextremismus einsetzen. Nur so können hier Rassismus, Antisemitismus und Gewalt zurückgedrängt werden.
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