Mildes Urteil gegen 5 rechte Jugendliche wegen Brandanschlag auf Asylheim
Fünf rechte Jugendliche aus Großrückerswalde wurden vom Landgericht Chemnitz am 02.09. 2003 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu Jugendstrafen zwischen 16 und 20 Monaten verurteilt, die allerdings alle zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sie hatten 1999 das Asylbewerberheim in Jöhstadt versucht anzuzünden; größerer Schaden wurde nur durch Eintreffen der Feuerwehr verhindert.
Warum die Tat erst vier Jahre später verhandelt wurde, ist nicht bekannt. Besondere Bedeutung gewinnt dieses Urteil dadurch, dass einer der Angeklagten, Andre N., an dem Anschlag auf dasselbe Heim am 29. Juni 2002 ebenfalls beteiligt war - und trotzdem das Gericht wieder als freier Mann verlassen konnte. Zwar wurden alle Angeklagten des versuchten Mordes, der versuchten schweren Brandstiftung u.a. für schuldig befunden, jedoch wurden mit der Begründung des jugendlichen Alters der Täter alle Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Andre N. hat sich also des zweifachen versuchten Mordes schuldig gemacht und muss doch nicht hinter Gitter - "die letzte Chance auf ein ordentliches Leben", schreibt die Freie Presse.
Die verängstigten BewohnerInnen des Heimes werden noch nicht einmal etwas über den Ausgang des Verfahrens wissen. Jemand, der zweimal versucht hat, über 60 Menschen zu töten, läuft frei herum. Warum soll er es nicht ein drittes Mal versuchen, warum sollen es nicht andere ihm gleichtun?
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