AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

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AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
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Landgericht Bautzen verurteilt rechte Schläger zu Freiheitsstrafen

Pressemitteilung / Görlitz, 15.01.2004 / Landgericht Bautzen verurteilt rechte Schläger

Das Landgericht Bautzen unter Vorsitz von Richter Tritschler verurteilte gestern fünf Angehörige der Kamenzer rechten Szene wegen gefährlicher Körperverletzung bzw. Beihilfe. Der 20-jährige Haupttäter Alexander D. muss für 4 Jahre in Haft. Olaf T. (22), Patrick R. (22), Eric Matthias K. (20) und Kay J. (17) erhielten Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden und müssen Arbeitsstunden leisten. Einigen der Täter wurden außerdem die Kosten des Verfahrens sowie der Nebenklage auferlegt.

Die Angeklagten wurden für einen Angriff auf zwei türkische Asylbewerber im Januar vorigen Jahres verurteilt, der Haupttäter in einem weiteren Fall gefährlicher Körperverletzung. Bei dem ersten Angriff, der den vorläufigen Schlusspunkt einer Reihe von Überfällen auf MigrantInnen in Kamenz darstellte, wurde ein 35-jähriger Asylbewerber mit einem Baseballschläger niedergeschlagen und am Boden liegend mit Stahlkappenschuhen getreten. Dabei erlitt er mehrere Frakturen am Kopf und leidet bis heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung sowie einer verminderten Hörkraft .

Der Vater von drei Kindern, der im Prozess als Nebenkläger auftrat, lebt bis heute in ständiger Angst vor weiteren Übergriffen, der Alltag und die Lebensqualität der Familie sind empfindlich beeinträchtigt. Herr A. verlässt seine Wohnung bis zum heutigen Tag nicht nach Einbruch der Dunkelheit. Die Entschuldigungen der Angeklagten, an deren Glaubwürdigkeit Prozessbeobachter zweifelten, konnte er nicht akzeptieren. „Bei wem hättet ihr euch entschuldigt, wenn ich gestorben wäre?“ fragte der Betroffene, der nach dem Angriff für kurze Zeit in Lebensgefahr schwebte.

Auch wenn im Prozess die Gesinnung der Angeklagten und deren Einbindung in die rechtsextreme Szene kaum heraus gearbeitet wurden, ließen Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage keinen Zweifel daran, dass das Motiv Ausländerhass in Verbindung mit Körperverletzungsdelikten zu Freiheitsstrafen führen muss. Richter Tritschler nannte die 4 Jahre „außergewöhnlich morderat und milde.“ Die Haft- und vor allem Bewährungsstrafen reichen zur Wiedergutmachung jedoch längst nicht aus. In Absprache mit dem Anwalt des Betroffenen wird sich AMAL deshalb für eine Entschädigung im Rahmen der Zivilklage bzw. eines speziellen Opferfonds einsetzen. Der größte Wunsch des Betroffenen, dem die restriktive und z.T. herabwürdigende Behandlung als Asylbewerber zusätzlich zu schaffen macht, bleibt ungeachtet dessen bestehen: „Ich will mit meiner Familie weg aus Kamenz, in eine westdeutsche Großstadt, wo ich mich sicher fühle.“

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter den Telefonnummern des Görlitzer Büros zur Verfügung.