Hauptverhandlung gegen Neonazis wegen des Brandanschlags auf das Asylheim Werdau
Am Abend des 24.06.2003 traf sich eine Gruppe von Rechten an ihrem üblichen Treffpunkt an der Agip-Tankstelle in Werdau. Nach reichlichem Alkoholgenuss beschloss einer der Anwesenden, Jens T., „den Ausländern“ im nahe gelegenen Asylheim „einen Schrecken einzujagen“.
Hintergrund dieses Vorhabens war angeblich eine Schlägerei, die der Rechte einige Monate zuvor mit einem der Bewohner ausgetragen hatte, wobei T. eine dauerhafte Verletzung seiner Schulter davontrug.
Nun wollte er sich dafür rächen, indem er plante, das Auto des betreffenden Heimbewohners in Brand zu setzen. Seine Bekannten versuchten noch halbherzig, ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Er ließ sich jedoch nicht beirren und tankte eine ausreichende Menge Benzin in eine Kanne, welche er von der Tankstelle entwendete. Dann fuhr er mit einem seiner Freunde zu sich nach Hause, wo die beiden Rechten ihr Auto abstellten und mit dem Wagen der damaligen Freundin von T. zum Asylheim fuhren. Zuvor entfernten sie von diesem das amtliche Kennzeichen.
Das getankte Benzin füllten sie in zwei leere Bierflaschen. Von dem ursprünglichen Plan, lediglich ein Auto anzuzünden, hatten sie offenbar inzwischen Abstand genommen. Am Asylheim angekommen, warfen sie die beiden Brandsätze gegen das Heim. Nach den Angaben eines Augenzeugen – ein Bewohner, der das Geschehen aus seinem Zimmer heraus beobachtete - entzündete sich der erste Brandsatz nicht. Beim zweiten Versuch waren die Rechten erfolgreich. Nachdem sich das Benzin entzündet hatte, fuhren die Täter sofort davon.
Auf das Geschehen aufmerksam geworden, kam eine weitere Zeugin, welche beim nächtlichen Wachschutz ihren Dienst versah, herbeigelaufen. Mit Hilfe des Heimbewohners konnte der Brand gelöscht werden, ohne dass weiterer Schaden entstand. Die Polizei wurde herbeigerufen.
Die Täter konnten innerhalb von 24 Stunden identifiziert werden, und befinden sich nunmehr seit fünf Monaten in Untersuchungshaft.
Während der Hauptverhandlung, welche am 24.11.2003 am Landgericht Zwickau eröffnet wurde, wurden als Zeugen der Heimbewohner, die Mitarbeiterin des Wachschutzes, zwei Angestellte der Agip-Tankstelle, die Ex-Freundin T.s sowie diverse Bekannte der Täter vernommen. Es ergab sich das Bild einer typischen Rechtsradikalenparty mit viel Alkohol und spontaner Aggressivität.
Die Verhandlung wird am 01.12.2003 fortgesetzt. Als weiter Zeugen werden dann die Polizeibeamten vernommen, welche die Spurensicherung am Tatort durchgeführt haben.
Das Urteil wird am 09.12.2003 verkündet.
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