Freispruch trotz tödlicher Messerstiche
Tötung des 60-jährigen Helmut Sackers bleibt letztinstanzlich ungesühnt!
Mit der Rücknahme der Revision durch die Staatsanwaltschaft Halle endete das Verfahren gegen Andreas S. wegen Totschlags. Das Urteil des Berufungsverfahrens hat somit Bestand: Freispruch für den Täter, da ein "Notwehrexzess" nicht ausgeschlossen werden konnte.
Der Verlauf des Verfahrens mag die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit bekunden, das Signal nach außen ist hingegen fatal. Bei vielen interessierten Betroffenen rechter Gewalt und darüber hinaus in der Öffentlichkeit wird sich nun folgendes Bild festsetzen:
30-jähriger Ex-Skinhead gerät mit 60-jährigem Rentner aneinander - Ersterer hatte laut das Horst-Wessels-Lied abgespielt, letzterer hatte sich darüber beschwert - Wenige Minuten später stirbt Helmut Sackers durch vier Messerstiche.
Die Einzelheiten zum Prozeß finden sie auf der Homepage der Mobilen Opferberatung Sachsen Anhalt.
Der Ausgang des Verfahrens bedeutet für die Hinterbliebenen des Opfers nicht nur eine große Enttäuschung. Er hinterläßt außerdem noch einen großen Berg an Kosten. Wir unterstützen deshalb den Spendenaufruf der Mobilen Opferberatung Sachsen Anhalt.
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