Enttäuschendes Urteil nach rassistischen Übergriffen auf dem Herbstfest in Niesky
Das Landgericht Görlitz verurteilte heute in einer Berufungsverhandlung den aus Niesky / OT See stammenden 22-jährigen Richard E. wegen eines rassistisch motivierten Übergriffs zu einer Bewährungsstrafe.
Damit findet die juristische Auseinandersetzung um die Angriffe auf Asylbewerber auf dem Nieskyer Herbstfest vor zwei Jahren einen kläglichen Abschluß.
Die drei Betroffenen, junge Flüchtlinge aus Syrien und dem Libanon, erlebten am Abend des 6.9.´03 die ganze Palette rassistischer Diskriminierung. Sie wurden angepöbelt, mit glühenden Zigaretten beworfen und mit Bier begossen. Die von ihnen zu Hilfe gerufene Security schlichtete anfangs und empfahl dann die Deutschen nicht mehr anzusehen. Vor dem Festzelt erhielt einer der Betroffenen einen Faustschlag auf das Auge, einem anderem wurde ein Zweikampf „angeboten“. Als niemand der zahlreich Anwesenden den Bedrängten zu Hilfe kam, versuchten sie wegzurennen. Mehrere Rechte verfolgten sie und holten einen der Flüchtenden ein, der daraufhin geschlagen und getreten wurde.
Der Rechtsradikale Richard E. war einer dieser Männer und nur er wurde am Ende belangt – für einen Stoß mit dem Knie, gewertet als einfache Körperverletzung. Sechs Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zu einer Bewährung von zwei Jahren und sechs Monaten lautete das Urteil für den einschlägig Vorbestraften, der angab, damals der Kameradschaft „Schlesische Jungs“ nahegestanden zu haben. Der 29-jährige Palästinenser Mohammed M. zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht: „Sie haben uns geschlagen und nun bleibt er frei!“ Für die Geschädigten bleibt die Erfahrung, angegriffen worden zu sein von Rassisten, die mit einer Ausnahme keinerlei Konsequenzen für ihr Handeln tragen müssen.
Nach Ansicht von AMAL werden mit dem Urteil, zu dem es nach Aussage des Präsidenten des Landgerichts auch aufgrund der „miserablen Arbeit der Polizei“ kommen mußte, weder an die Geschädigten noch an die rechtsextreme Szene wünschenswerte Signale gesendet.
Gemeinsam mit den Betroffenen wird AMAL sich nun für eine Entschädigung einsetzen. Vielleicht erfahren die Flüchtlinge auf diesem Weg ein Stück Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.
Görlitz, 07. November 2005
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