Die polizeiliche Kriminalstatistik und die Statistik von AMAL
77, 69 oder 141 rechte Gewalttaten im Jahre 2003?
Im Jahre 2003 gab es laut am 12.03.2004 durch das Landeskriminalamt veröffentlichter Statistik 1.191 Straftaten der sog. "PMK rechts" ("Politisch motivierte Kriminalität rechts"), wovon in 1.096 Fällen "Rechtsextremismus" vorlag.
Von diesen Straftaten fielen 77 in den Bereich der Gewaltdelikte.
127 fremdenfeindliche Straftaten zählte das LKA, darunter wiederum 39 Gewalttaten.
In einer kürzlich durch das Landesamt für Verfassungsschutz vorgelegten Broschüre unter dem Titel: "Extremistische Bestrebungen in Sachsen. Entwicklungstendenzen im Jahr 2003" werden nur 69 rechte Gewalttaten angeführt, allerdings ohne Angabe von Quellen. Alle anderen Zahlen in dieser Broschüre stimmen allerdings mit den Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik überein.
Im Bereich der Gewalttaten setzt nun die Vergleichbarkeit mit den Statistiken von AMAL ein:
In einer Presseinformation vom 01.03.2004 gibt AMAL bekannt, dass im Jahre 2003 141 (2002:137) rechte Übergriffe mit insgesamt 194 Betroffenen gezählt wurden, wobei das überwiegend ausgeübte Delikt Körperverletzung sei. Entgegen anderslautender Aussagen in der Presse ist hier eine Vergleichbarkeit gegeben, da tatsächlich nur die Delikte Körperverletzung, Nötigung/Bedrohung, Brandstiftung, Sachbeschädigung sowie Mord/versuchter Mord bzw. Totschlag in die Statistik aufgenommen wurden.
Zwar führt AMAL eine Chronik rechtsextremistischer Aktivitäten auf ihrer Homepage, doch sind nicht alle Einträge der Chronik in die Statistik aufgenommen wurden, da diese unabhängig von der Statistik geführt wird.
Wie entstehen nun die Diskrepanzen bei der Zählung der Gewalttaten?
Als wesentliche Ursache der Unzulänglichkeit beider Statistiken muss angeführt werden, dass nach wie vor eine sehr hohe Dunkelziffer anzunehmen ist. Als Gründe hierfür benennt AMAL Angst vor der Erstattung einer Strafanzeige; Angst, sich überhaupt jemandem zu offenbaren sowie die sowohl unter jugendlichen Opfern rechter Gewalt als auch unter Nichtdeutschen weit verbreitete Auffassung, die Erstattung einer Strafanzeige habe sowieso keinen Sinn und führe nicht zu der gewünschten Verurteilung der Täter. Eine große Rolle spielt auch die Angst davor, dem oder den Tätern, meist mit der entsprechenden rechten Gefolgschaft, im Gerichtssaal bei einer eventuellen Zeugensaussage entgegentreten zu müssen. Auch die Tatsache, dass persönliche Daten des Opfers in der Strafakte enthalten sind, die über Rechtsanwälte auch die Täter zu sehen bekommen, hält viele Betroffene von der Erstattung einer Anzeige ab. Die Möglichkeit einer Nebenklage ist viel zu wenig bekannt. Nichtdeutsche haben im allgemeinen Angst vor Problemen mit Deutschen, seien sie nun Täter oder Opfer, da sie negative Auswirkungen auf ihren Aufenthaltsstatus fürchten. Bei Erstattung einer Anzeige fürchten sie eine Gegenanzeige der Täter, die leider nur allzu oft auch Erfolg hat. Notwehr der Opfer wird nach den bisherigen Erfahrungen von AMAL in einer nicht geringen Anzahl von Fällen von der Polizei, Staatsanwaltschaft und von Gerichten als Körperverletzung eingestuft, während die Verfahren gegen die eigentlichen Täter eingestellt werden. Angst vor Rache durch die Täter spielt also ebenso eine Rolle wie fehlendes Vertrauen in die staatlichen Ermittlungsbehörden sowie Mängel im Opferschutz.
In die PKS gehen daher nur die Fälle ein, in denen eine Strafanzeige erfolgte, während AMAL auch KlientInnen betreut, die keine Anzeige machen wollen. Auch kann die Einschätzung AMALs bezüglich einer Gewalttat von der der Polizei abweichen. Aufgrund des spezifischen Ansatzes von AMAL werden mehr Straftaten als rechts motiviert eingeschätzt. Auch die Einschätzung der Gerichte kann von der AMALs abweichen. Oft genug sitzen Täter mit eindeutigen Symbolen der rechten Szene behaftet im Gerichtssaal und werden wegen Körperverletzung verurteilt, wobei weder von seiten des Gerichts noch von seiten der Staatsanwaltschaft die offensichtlich für die Tat eine wesentliche Rolle spielende rechte Gesinnung mit keinem Wort erwähnt wird. Es wird als jugendtypisch angesehen, dass Schlägereien passieren, die ohne Einbeziehung der rechten Tatgesinnung oder Einordnung der Opfer in eine lebensunwerte Kategorie wie Ausländer, Jude, Schwuler oder "Antifa" überhaupt keinen Sinn ergeben und keinerlei Motiv zu haben scheinen.
Rückgang rechter Straftaten?
Aus all dem einen Rückgang rechter Straftaten bzw. der rechten Gefahr überhaupt zu behaupten hält AMAL für ungerechtfertigt. Das rechte Problem existiert nach wie vor in erschreckendem Ausmaß; die Kameradschaftsszene hat weiterhin starken Auftrieb; Nichtdeutsche, Alternative, Homosexuelle, Behinderte, jüdische BürgerInnen etc.pp. sind nach wie vor auf Sachsens Straßen nicht sicher ; in einigen Gegenden fühlen sie sich als Freiwild. Projekte gegen rechts sind notwendiger denn je, denn eine wirkliche Besserung der Situation ist aus Sicht AMALs nicht gegeben, eher eine Verschlechterung bzw. eine Stagnation auf hohem Niveau.
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