Auftakt für den 3. SSS - Prozess
Vor dem LG Dresden hat der 3. SSS Prozess gegen sechs mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen Gruppe "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) begonnen. Mit einem Urteil ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erst im Juli zu rechnen.
Die Strafverfolgung der im April 2001 verbotenen "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) geht seit dem 26. Februar 2003 vor dem Landgericht Dresden in ihre dritte Runde. Auf der Anklagebank sitzen sechs junge Männer im Alter zwischen 21 und 27 Jahren.
Die teilweise paramilitärisch trainierten und an Schußwaffen ausgebildeten Neonazis sollen Andersdenkende ("Zecken" und "Kiffer")verfolgt und regelrechte Hetzjagten abgehalten haben. Dabei wurden laut Anklage mehrere Opfer verletzt.
Zum Auftakt des Prozesses am Donnerstag wies das Gericht zwei Befangenheitsanträge der Verteidigung ab. Es folgte nicht der Auffassung, wonach die Gefahr bestehe, dass einer der Richter wegen seiner Teilnahme an den beiden vorangegangenen Verfahren bereits von der Schuld der nun Angeklagten überzeugt sei.
Anschließend folgte ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens gegen einen Angeklagten aufgrund angeblicher Mängel in der Anklageschrift. Zuletzt beantragte die Verteidigung das Verfahren auszusetzen, um den vermuteten Einsatz von V - Leuten des Verfassungsschutzes bei den Ermittlungen zur SSS klären zu lassen.
Für das Verfahren sind zunächst bis Ende März zehn Verhandlungstage angesetzt. Mehere Verurteilte aus den ersten beiden SSS - Prozessen sind als Zeugen geladen. Bislang hätten die Angeklagten, die überwiegend der mittleren Ebene der verbotenen Organisation angehört hatten, kaum mit der Justiz kooperiert. Mit einem Urteil ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft daher womöglich erst im Juli zu rechnen.
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