AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Amtsgericht Zittau verurteilt rechten Schläger zu Freiheitsstrafe

Görlitz, 02.06.2004

Nach nunmehr drei Jahren ahndete des AG Zittau unter Vorsitz von Richter Oltmanns gestern den brutalen Übergriff einer Gruppe Rechtsradikaler am Jonsdorfer Gondelteich zu Himmelfahrt 2001 mit einer Freiheitsstrafe.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss der einschlägig vorbestrafte 25-jährige Haupttäter aus Bautzen für 2 Jahre und 3 Monate hinter Gitter. Der angetrunkene Michael D. hatte am Nachmittag des 24.5.2001 mit seinen Kameraden eine Personengruppe auf der Wiese am Teich zu provozieren versucht. Als das nicht gelang, weckte er mit Fußtritten einen Mann aus dieser Gruppe und trat ihm unvermittelt zweimal mit voller Wucht ins Gesicht. Der heute 33-jährige erlitt Frakturen des Jochbeins, des Oberkiefers sowie der Augenhöhle und musste stationär behandelt werden. Die gesundheitlichen Folgen des Angriffs beeinträchtigen den Betroffenen, der bis heute keinerlei Entschädigung erhalten hat, dauerhaft. Glück im Unglück hatte der Geschädigte nur insofern, als dass er sein Augenlicht nicht verlor. Dennoch ist sein Aussehen für den Rest seines Lebens verändert.
Da der Angeklagte Erinnerungslücken in Folge eines Vollrausches für sich geltend zu machen versuchte, wurde der Prozess Ende April unterbrochen. Der gerichtsmedizinische Gutachter vertrat in der gestrigen Verhandlung jedoch die Auffassung, dass Michael D. auf Grund der Tatumstände nicht volltrunken und damit möglicherweise schuldunfähig gewesen sein konnte. Nach den überzeugenden Einlassungen von vier Zeugen, darunter der Geschädigte, die den Angeklagten schwer belasteten, rang sich dieser zu einem Geständnis durch. Auf drei ebenfalls geladene Entlastungszeugen, unter ihnen der Vorsitzende des Nationalen Jugendblock Zittau e.V., konnte damit verzichtet werden.
Richter Oltmanns blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von drei Jahren Haft. Entscheidend für die Strafzumessung war jedoch die übereinstimmende Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft, dass die Attacke als lebensgefährdende Behandlung und ein Turn- bzw. Halbschuh als gefährlicher Gegenstand anzusehen ist.
In der Verhandlung spielte eine rechtsextreme Tatmotivation kaum eine Rolle. Aus den Erfahrungen unserer Beratungsstelle heraus kann jedoch gesagt werden, dass es gerade an Tagen wie Himmelfahrt zu einer vermehrten Anzahl von rechten Übergriffen kommt, in deren Erscheinungsbild sich der hier verhandelte Vorfall einordnet.