AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

Diese Webseite dient bis auf weiteres als Archiv der Arbeit des Beratungsprojektes
AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
Für die Beratung ist seit Anfang 2008 die Operberatung RAA Sachsen zuständig.

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Übergriff in Löbau im November 2005: Betroffene können sich bei AMAL melden

In der Nähe des Löbauer Jugendklubs "Klinik" kam es am 11.11.2005 zu einem Übergriff auf Gäste einer Faschingsveranstaltung.

Die Täter wurden nun vom Amtsgericht Löbau verurteilt (siehe Sz-Artikel unten). Möglicherweise spielte ein rechtes Tatmotiv eine Rolle. Für diesen Fall können die Betroffenen Unterstützung bei AMAL erhalten. Auch wenn der Übergriff bereits mehr als ein Jahr zurück liegt, besteht Anspruch und Chance auf Entschädigungsleistungen. Bitte meldet Euch dafür im Görlitzer AMAL-Büro.

Sächsische Zeitung, 7. Februar 2007

Narrenfreiheit falsch verstanden

Von Thomas Christmann

Justiz. Das Amtsgericht Löbau verurteilte drei Jugendliche wegen Körperverletzung und anderer Straftaten.

Ausgelassen wollte Phillip N. mit seinen Freunden die fünfte Jahreszeit begehen. Am 11. November 2005 gegen 21 Uhr begab sich der kostümierte 18-Jährige auf dem Weg zu einer Faschingsfeier in die Löbauer „Klinik“. An einer Ampelkreuzung hielt neben ihm ein Auto. Der Fahrer ließ die Scheibe herunter und machte sich lustig über die Verkleidung des Löbauers. Als dieser fragte, was das solle, stieg der Fahrer aus und fing an, herumzupöbeln. Mit den Worten, in zehn Minuten komme er mit Verstärkung wieder und dann „gibt’s ein paar aufs Maul“, fuhr er weg. Aus Angst rief Phillip N. seine Freunde an und lief den restlichen Weg mit ihnen.

Helfer wurde selbst zum Opfer

Auf der Weißenberger Brücke in Löbau angekommen, gingen er und sein gleichaltriger Kumpel Georg E. der Gruppe voraus. Plötzlich kam das Auto wieder, hielt an und vier Personen stiegen aus. Sofort ging einer auf Phillip N. los und drückte ihn gewaltsam über das Brückengeländer. Sein Freund eilte zur Hilfe, doch wurde selbst zum Opfer. Jemand warf ihn zu Boden und schlug zu. Als der Rest der Gruppe angerannt kam, flüchteten die vier jugendlichen Täter.

Wegen Körperverletzung und anderen Straftaten standen jetzt Robert S., Marcus O. und David K. vor dem Löbauer Amtsgericht. Der vierte Angeklagte Michael S. erschien nicht. Er sitzt bereits im Gefängnis. Unter Vorsitz von Richter Holger Maaß gestanden die restlichen drei Angeklagten ihre Tat. Allerdings gab der 21-jährige K. zu, allein die beiden 18-jährigen Opfer angegriffen zu haben. Bei der Polizei gab der Angeklagte noch etwas anderes an. So soll anfangs Michael S. den 18-Jährigen zusammengeschlagen haben. Auf Anfrage des Richters, weshalb er nun etwas anderes sage, äußerte K., dass er Angst vor einer Bestrafung habe, aber es nichts bringe, jetzt noch zu lügen.

Für Maaß gab es noch eine zweite Tat zu verhandeln. So sollen die anderen zwei 21-jährigen Jugendlichen S. und O. am 16. November 2005 Kabel der Deutschen Bahn im Wert von 800 Euro gestohlen haben, um diese weiter zu veräußern. Auch diese Tat gestanden sie.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass es einen Haupttäter gibt. Allerdings sei dies Nebensache, denn die erste Tat war abgesprochen und das Opfer gezielt ausfindig gemacht, um es ein wenig „aufzumischen“.

Verwerfliches Verhalten

Das traf bei Richter Maaß auf volle Zustimmung. Er verurteile David K. zu einer Jugendstrafe von neun Monaten bei einer Bewährung von drei Jahren. Marcus O. muss 90 Stunden und Robert S. 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und ein Schmerzensgeld von 300 Euro zahlen. Laut Richter Maaß war das Verhalten der Angeklagten verwerflich, vor allem das von S., denn er habe erst provoziert, weil das Opfer nicht seiner Gesinnung entsprach und dies zum Anlass genommen, ihm eine „aufs Maul zu hauen“.