Verfahren zu "Heß-Gedenkmarsch" (DNN-Online, 25.07.08)
Sachsens Gerichte verhandeln erstmals Rechtfertigung der NS-Gewalt
Dresden. In Sachsen wird erstmals ein Gericht wegen des Tatbestands der Rechtfertigung der NS-Gewaltherrschaft verhandeln. Fünf Beschuldigten werde die Teilnahme am sogenannten Rudolf-Heß- Gedenkmarsch im August 2006 in Meißen vorgeworfen, gegen weitere 84 Teilnehmer werde ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit. Durch den Marsch sei die NS-Gewaltherrschaft verherrlicht und der öffentliche Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört worden, hieß es.
Das Landgericht Dresden ließ eine Verhandlung am Amtsgericht Meißen zu, nachdem die Anklagebehörde erfolgreich Beschwerde gegen die Ablehnung der Verhandlung durch das Amtsgericht eingelegt hatte. „Wahrscheinlich wird sich damit sogar bundesweit zum ersten Mal ein Strafgericht mit der Rechtfertigung der NS-Gewaltherrschaft als Tatbestand beschäftigen“, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Das Amtsgericht Meißen müsse nun die Verhandlungstermine bestimmen.
Der Gesetzgeber führte erst im März 2005 den Tatbestand der Rechtfertigung der NS-Gewaltherrschaft ein. Die kommende Verhandlung sei ein Signal an die rechtsextreme Szene, sich nicht an solchen Gedenkmärschen zu beteiligen, sagte Schär. Er rechne mit bis zu zwei Dutzend Anklagen gegen Drahtzieher, Redner und Teilnehmer, die Transparente trugen.
dpa
© DNN-Online vom: Freitag, 25. Juli 2008
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