Verfahren gegen Neonazis gegen Geldbußen eingestellt (SäZ, 14.11.08)
Angeklagte müssen bis zu 2000 Euro zahlen und gemeinnützige Arbeit leisten.
Dresden. Die Verfahren gegen vier ehemalige Mitglieder der rechtsextremen Kameradschaft Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) sind gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden. Das Dresdner Landgericht führte gestern zur Begründung aus, die Taten lägen lange zurück. Auch seien die Angeklagten seither strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten.
Nach der Entscheidung müssen die zwischen 29 und 31 Jahre alten Männer jedoch Geldbußen zwischen 1000 und 2000 Euro an soziale Vereine wie die Dresdner Tafel zahlen oder 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Angeklagten sollen sich 2004 trotz Verbots der Gruppierung weiterhin regelmäßig mit anderen Neonazis zu sogenannten Donnerstaggesprächen getroffen haben.
Sie räumten dies gestern ein. Dabei sei es auch um Absprachen zur Unterstützung der NPD im damaligen Landtagswahlkampf gegangen, erklärten sie. Den Angaben zufolge gehörten zahlreiche Teilnehmer der Treffen der NPD oder ihrer Nachwuchsorganisation an.
Die Staatsanwaltschaft kritisierte, dass ihnen nicht früher der Prozess gemacht worden sei. Der Vorsitzende Richter sagte, wegen Überlastung der Kammer sei dies nicht möglich gewesen. Die SSS war 2001 vom Dresdner Innenministerium verboten worden. Der Neonazi-Gruppe wurden unter anderem Überfälle auf politisch Andersdenkende vorgeworfen. (lr)
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