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AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

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Urteil im Hakenkreuzfall von Mittweida (Presseschau, 14.-15.11.2008)

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Schuldspruch im Hakenkreuz-Fall von Mittweida (Sächsische Zeitung, 15.11.2008)

Von Lars Rischke

Das Gericht ist überzeugt, dass sich die 18-Jährige selbst das Nazi-Symbol in die Haut ritzte. Sie wurde zu 40 Arbeitsstunden verurteilt.

Anfang des Jahres wurde sie als Heldin von Mittweida gefeiert. Das bundesweite Bündnis für Demokratie und Toleranz zeichnete sie damals mit dem Ehrenpreis für Zivilcourage aus. Gestern nun wurde Rebecca K. vom Amtsgericht Hainichen schuldig gesprochen – wegen Vortäuschens einer Straftat.

Jugendrichterin Anne Mertens hatte nach mehrtägiger Beweisaufnahme keinen Zweifel, dass sie sich vor einem Jahr in Mittweida selbst ein Hakenkreuz in die rechte Hüfte ritzte und anschließend behauptete, von Neonazis überfallen worden zu sein. Die damals 17-Jährige war im November 2007 zur Polizei gegangen und hatte angegeben, sie habe sich schützend vor ein kleines Aussiedlermädchen gestellt. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen und Empörung.

Urteil wird angefochten

Die Richterin verurteilte die junge Frau am Ende der nicht öffentlichen Verhandlung zu einer Jugendstrafe von 40 Arbeitsstunden. Insgesamt wurden 27 Zeugen und zwei Gutachter vernommen. Rebecca K. kam auch gestern in Begleitung ihrer Eltern nach Hainichen. Wortlos und mit gesenktem Kopf verließ sie nach dem Urteil das Gerichtsgebäude durch einen Hinterausgang.

Anwalt Axel Schweppe kündigte kurz darauf an, das Urteil anzufechten. Er sprach von Lücken in der Indizienkette und offenen Fragen. Am Vormittag hatte er noch vergeblich die Vernehmung eines dritten Sachverständigen gefordert, um die Persönlichkeit der Angeklagten besser beurteilen zu können. „Es gibt kein Motiv in der Psyche, in der Persönlichkeit meiner Mandantin“, argumentierte er. Es passe nicht zu ihr, dass sie auf sich habe aufmerksam machen wollen. „Sie ist selbstbewusst, steht mit beiden Beinen im Leben.“ Sie gehöre auch nicht der linken Szene an.

Nutzen für Rechtsextremisten

Während die Verteidigung auf Freispruch plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft neben einer Verwarnung 100 Arbeitsstunden. Doch obwohl das Gericht im Kern im Sinne der Anklage entschied, wirkte auch Oberstaatsanwalt Bernd Vogel am Ende zerknirscht. Ihm wäre es am liebsten gewesen, es hätte diesen Prozess gar nicht gegeben, sagte er. Er fürchte, die Entscheidung könnte Wasser auf die Mühlen bestimmter Kreise sein.

Der Fall hatte auch deshalb für Wirbel gesorgt, weil angeblich zahlreiche Anwohner von ihren Balkonen aus den Vorfall beobachteten, ohne einzuschreiten. Erst im Laufe der Ermittlungen kamen Zweifel an der Überfall-Version auf.

Für Mittweida war dies ein Rückschlag im Kampf gegen rechte Gewalt. Die Stadt sah sich zeitweise als Nazi-Stadt an den Pranger gestellt. Neonazis versuchten, daraus politisches Kapital zu schlagen und den Kampf gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit pauschal zu verunglimpfen. Die NPD sprach sogar von Hexenverfolgungen wie im Mittelalter. Dabei ist die Region tatsächlich seit Längerem ein Schwerpunkt der rechtsextremistischen Szene in Sachsen.

Hakenkreuz-Fall von Mittweida (Süddeutsche Zeitung, 14.11.2008)

Heldin unter Verdacht

An diesem Freitag könnte das Urteil im sogenannten Hakenkreuz-Fall gesprochen werden, der vor knapp einem Jahr bundesweit Aufsehen erregte.

Von Christiane Kohl

Die Nachricht aus der sächsischen Kleinstadt Mittweida war schockierend: Ein 17-jähriges Mädchen habe, wie es hieß, ein Aussiedlerkind vor dem Zugriff von vier Rechtsextremen geschützt, daraufhin hätten diese Rebecca S., der jungen Frau, ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt.

An diesem Freitag könnte am Amtsgericht Hainichen nun das Urteil im sogenannten Hakenkreuz-Fall gesprochen werden, der vor knapp einem Jahr bundesweit Aufsehen erregte. Freilich sitzen nicht etwa Rechtsradikale auf der Anklagebank, vielmehr wird das inzwischen 18-jährige Mädchen beschuldigt, sich die Verletzung selbst zugefügt zu haben.

Doch hält Axel Schweppe, der Anwalt von Rebecca S., eine Verurteilung seiner Mandantin für unwahrscheinlich: "Es gibt keine stichhaltigen Indizien, die eine Fremdbeibringung der Verletzung ausschließen."

Im November 2007 soll sich der Vorfall in einer Plattenbausiedlung am Rande von Mittweida abgespielt haben, direkt vor einem Supermarkt. Tage später meldete sich Rebecca S. bei der Polizei. Ihren Erzählungen zufolge sollen eine Reihe von Anwohnern von ihren Balkonen aus untätig zugeschaut haben, während die vier Männer in Bomberjacken ihr die Ritzung zugefügt hätten.

Zunächst schenkten die Ermittler dem Mädchen offenbar uneingeschränkt Glauben: Ihre Darstellung sei "sehr glaubwürdig" und auch durch ein Gutachten belegt, bestätigte die Polizei. Hinzu kam, dass das Städtchen Mittweida tatsächlich ein Problem mit Rechtsradikalen hat.

So gab es erst in diesem Sommer wieder einen Anschlag gegen einen Jugendclub. Etwa zur selben Zeit wurden drei Anführer einer neofaschistischen Kampfgruppe namens "Sturm 34" wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt. Zuvor hatten sie jahrelang ihr Unwesen im Raum Mittweida getrieben, und dies mag mit dazu beigetragen haben, dass Rebecca S. als Heldin gefeiert wurde und noch im Februar einen Preis für Zivilcourage bekam. Unterdessen hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen sie wegen Vortäuschung einer Misshandlung aufgenommen. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass die Verletzungen dergestalt waren, dass sich das Mädchen sie auch selbst hätte zufügen können. Überdies kamen Zweifel auf, ob das Aussiedlerkind, dem Rebecca S. zur Hilfe geeilt sein wollte, je am vermeintlichen Tatort gewesen war.

Seit Mitte September verhandelt das Gericht, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden 25 Zeugen vernommen - Nachbarn, Klassenkameraden, Vernehmungsbeamte und Anwohner des Platzes, wo der Zwischenfall sich abgespielt haben soll. "Keiner hat etwas gesehen", berichtet der Anwalt Schweppe und moniert: "Die Befragungen waren einfach viel zu spät aufgenommen worden, um Licht ins Dunkel zu bringen". Die Eltern des Mädchens sind überzeugt, dass Rebecca S. sich die Verletzung keinesfalls selbst zugefügt habe - "so etwas würde sie nicht tun", erklärten sie dem Gericht.

Der Prozess beginnt um 9 Uhr. Auf sueddeutsche.de finden Sie im Laufe des Tages die Entwicklungen und Entscheidungen.

(SZ vom 14.11.2008/jüsc/odg)

Hakenkreuzfall von Mittweida: 18-Jährige verurteilt (Die Sachsen-Zeit, 14.11.2008)

Gericht: Straftat war nur vorgetäuscht - Verteidiger kündigt Rechtsmittel an

Hainichen/Mittweida. Ein Jahr nach dem vermeintlichen Neonazi-Überfall von Mittweida ist die angeklagte Rebecca K. (18) am Freitag zu 40 Arbeitsstunden verurteilt worden. Das Amtsgericht in Hainichen sah es als erwiesen an, dass die junge Frau einen Überfall durch Neonazis vorgetäuscht und sich selber ein Hakenkreuz in die Haut geritzt habe. Rebecca K. hatte erklärt, sie habe einem kleinen Aussiedlermädchen helfen wollen, das von den Neonazis angegriffen worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte bereits Rechtsmittel an.

Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte 100 Arbeitsstunden gefordert. Da Rebecca K. zum Tatzeitzeitpunkt noch nicht volljährig war, fand der gesamte Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Verteidiger Axel Schweppe zeigte sich am Freitag enttäuscht. Eine Verurteilung aufgrund von Indizien sei zwar möglich, dann müsse die Indizienkette aber vollständig sein, sagte er nach dem Urteilsspruch. Das sei hier nicht der Fall. Zuvor war Schweppe mit zwei Beweisanträgen gescheitert. So hatte der Verteidiger ein neues rechtsmedizinisches Gutachten beantragt, da die bisherigen Expertenaussagen "nicht überzeugend" seien. Das Gericht lehnte auch Schweppes Antrag ab, ein bisher nicht in der Hauptverhandlung angehörtes Kind als Zeugen vorzuladen.

Schweppe erklärte, bei einer Selbstverletzung müsse auch immer ein "psychopathologischer Hintergrund" vorhanden sein. Doch gebe es "kein Motiv in der Psyche" seiner Mandantin, so der Vergteidiger weiter. Rebecca gehöre weder dem linken politischen Spektrum an, noch sei sie eine Person, die auf sich aufmerksam machen müsse.

Oberstaatsanwalt Bernd Vogel äußerte sich zufrieden über das Urteil. Allerdings werde der Schuldspruch "Wasser auf die Mühlen bestimmter Kreise sein", sagte er. Deshalb sei das Urteil "für alle eine Niederlage".

Trotz der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen war Rebecca K. im Februar vom bundesweiten Bündnis für Demokratie und Toleranz für ihr Engagement gegen Rechtsradikalismus ausgezeichnet worden. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Monika Lazar vom Bündnis für Demokratie und Toleranz sagte am Freitag, man habe aus diesem Fall seine Schlüsse gezogen und werde sich beim nächsten Mal mit der Verleihung eines Preises Zeit lassen, bis eventuelle Zweifel ausgeräumt seien.

Der Chemnitzer Bundestagsabgeordnete Michael Leutert (Linke) nannte das Urteil einen "absurden Schlusspunkt eines von öffentlicher Vorverurteilung geprägten Prozesses". Solche brutalen Übergriffe von Neonazis seien nicht nur denkbar, sondern trauriger Alltag. Er sehe die Gefahr, dass der Prozess "als Argument zur Verharmlosung rechter Gefahr instrumentalisiert werden" könnte.

Entsprechend äußerte sich der sächsische CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer: "Wir Sachsen brauchen kein Berufs-Gutmenschentum, und schon gar keine Linken, die mit ihren Vorurteilen unser Land heruntermachen." Auf real existierende Probleme mit Rechtsextremisten gerade in Mittweida (genannt sei hier nur Sturm 34), ging er nicht ein.

Rebecca hatte am 12. November 2007 bei der Polizei angegeben, am 3. November in Mittweida von Neonazis angegriffen worden zu sein, nachdem sie einem fünfjährigen Aussiedlermädchen zu Hilfe gekommen sei. Die jungen Männer hätten ihr dabei ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt. Die Polizei hatte zunächst wegen einer rechtsextremistischen Straftat ermittelt. Später hegte die Staatsanwaltschaft Zweifel an der Version der jungen Frau, zumal sich in Mittweida kein Zeuge für die Tat fand. Die Jugendliche könnte sich das Hakenkreuz auch selbst eingeritzt haben, vermuteten die Ermittler.