AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

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AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt in den Jahren 2001-2008.
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Thor Steinar muss ausziehen (LVZ, 14.11.2008)

Räumungsklage gegen das bei Rechtsextremisten beliebte Modegeschäft vor Landgericht erfolgreich

Es dauerte gestern früh nur eine knappe Minute, dann war das Urteil verkündet: Der umstrittene Thor-Steinar-Laden "Tonsberg" in der Leipziger Innenstadt muss geräumt werden. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts gab damit der Klage der Berliner Immovaria als Eigentümer des Geschäftshauses in der Richard-Wagner-Straße statt. Wie berichtet, hatte Immovaria das Geschäftslokal in exponierter Innenstadtlage für drei Jahre an Uwe Meusel, Geschäftsführer des Thor-Steinar-Vetriebs Mediatex GmbH mit Sitz in Brandenburg, vermietet.

Seit der Eröffnung des Ladens im September vorigen Jahres war es immer wieder zu Protestaktionen und Anschlägen gekommen, weil das Modelabel Thor Steinar vor allem im Neonazi-Milieu en vogue ist. Nachdem Verhandlungen über einen freiwilligen Rückzug von Mediatex gescheitert waren, hatte die Immobilienfirma Mitte Dezember den Mietvertrag fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht. Immovaria sah sich von Meusel über das tatsächliche Sortiment des Ladens getäuscht. Ein Angebot Meusels, das Ladenlokal für 200 000 Euro Ablöse bis Ende September zu räumen, hatte Immovaria ausgeschlagen.

Die Zivilkammer unter Vorsitz von Richterin Ingrid Voos folgte gestern dieser Ansicht: Meusel habe "die Vermieterin bei Anbahnung des Mietvertrages durch unzutreffende Angaben über die beabsichtigte Geschäftstätigkeit (Verkauf von in der Öffentlichkeit polarisierenden und kontrovers diskutierten Produkten der Marke Thor Steinar) arglistig getäuscht", hieß es in der Urteilsbegründung. Im Verkaufskonzept sei lediglich von "Outdoor-Bekleidung im so genannten Young-Fashion-Bereich" die Rede gewesen. Damit habe Meusel seine Mitteilungspflichten verletzt und den Vermieter bewusst getäuscht. Die Immovaria hätte "den Mietvertrag bei Kenntnis der tatsächlichen Verkaufsabsicht nicht abgeschlossen", war das Gericht am Ende der seit Anfang Juli laufenden Verhandlung überzeugt.

Die gestrige Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Meusel hat nach Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einzulegen. Damit deutet sich ein ähnlich zeitraubendes Szenario an, wie im Falle von Meusels Thor-Steinar-Laden im Magdeburger Hundertwasser-Haus. Das dortige Landgericht hatte im Februar dem Vermieter Recht gegeben, doch Meusel ging in Berufung. Ende Oktober erklärte das Oberlandesgericht Naumburg die Räumung des Ladens für rechtens, doch auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bislang ist das Geschäft in Magdeburg nicht geräumt.
Frank Döring