Sturm-34-Prozess - Haftstrafen für Rädelsführer gefordert (LVZ, 05.08.2008)
Dresden. Im Prozess gegen fünf Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft Sturm 34 aus dem Raum Mittweida hat die Staatsanwaltschaft gestern vor dem Landgericht Dresden gefordert, die Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen.
Sturm 34 sei mehr gewesen als eine „unorganisierte Sauf- und Schlägertruppe“, sagte Staatsanwältin Beatrice Baumann in ihrem Schlussvortrag. Die Kameradschaft sei durch einen hohen organisatorischen Zusammenhalt geprägt gewesen. Das „Sammelbecken von Nationalisten“ aus der Region habe sich zum Ziel gesetzt, gewaltsam gegen linksorientierte Jugendliche und Punker vorzugehen. Dabei seien mehrere brutale Überfälle verübt worden.
Der 20-jährige Tom W. soll als Rädelsführer von Sturm 34 laut Baumann zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt werden, sein 22-jähriger Bruder Peter W. zu zwei Jahren und zwei Monaten Jugendhaft. Für zwei weitere Mitangeklagte forderte Baumann Bewährungsstrafen von einem beziehungsweise einem halben Jahr.
Bei dem 41-jährige Matthias R., der sich kurz vor dem Prozessauftakt im April als Vertrauensperson der Polizei geoutet hatte, soll das Gericht laut Baumann von einer Strafe absehen. R. habe sich bereits kurz nach der Gründung von Sturm 34 im März 2006 an die Polizei gewandt und über die Aktivitäten der Kameradschaft berichtet. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Leiter des Staatsschutzdezernats der Staatsanwaltschaft Dresden, erklärte, dieser Antrag sei als Signal an die Szene zu verstehen. „Ohne solche Hilfe ist es schwer, in konspirative Organisationen hineinzukommen“, sagte er.
Die Verteidiger erklärten, bei Sturm 34 habe es sich nicht um eine kriminelle Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches gehandelt. Der Treffpunkt der Kameradschaft im sogenannten Bauhof in Mittweida habe allen Jugendlichen offengestanden, sagte Rechtsanwalt Jürgen Saupe. In dem Gebäude sei es chaotisch zugegangen. Es habe sich um einen losen Haufen junger Menschen gehandelt, die übermäßig viel Alkohol getrunken hätten.
Die Staatsschutzkammer unter Vorsitz von Martin Schultze-Griebler hat das Urteil für morgen angekündigt.
Thomas Hartwig
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