Prozess in Görlitz nach Anschlägen auf Ausländer beginnt (Presseschau, 06.08.08; 08.08.08)
Görlitz. Für Brandanschläge auf Imbissstände in Löbau und Großschweidnitz müssen sich seit gestern vier junge Männer vor dem Amtsgericht Görlitz verantworten.
Zu Prozessbeginn räumten sie die Taten ein. Die 19- und 20-jährigen aus Eibau, Weißenberg und Löbau wollten den ausländischen Standbetreibern einen Denkzettel verpassen. Dabei gingen sie laut Staatsanwaltschaft zielgerichtet vor.
Die arbeitslosen Männer leerten einen Kasten Bier, füllten die Flaschen mit Benzin, stopften Pulloverreste in die Öffnungen und zogen los. Zunächst schleuderten sie die Molotow-Cocktails gegen einen Dönerstand in Großschweidnitz. Danach steckten sie in Löbau den Imbisswagen eines Vietnamesen an. Sie wollten aufräumen und, wie der Anklagevertreter weiter zitierte, „Kanakenbuden“ anzünden. Außerdem schmierte ein Angeklagter zwei Hakenkreuze an ein Orient-Bistro in Löbau, das einem Pakistaner gehört.
Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt. Dann sollen auch die Urteile gesprochen werden. (kmk)
Jugendstrafenfür Brandstiftervon Löbau
Drei Angeklagte müssen drei Jahre hinter Gitter
Görlitz/Löbau. Das Amtsgericht Görlitz hat gestern drei Angeklagte wegen versuchter Brandstiftung zu Haftstrafen verurteilt. Sie müssen nach dem Jugendstrafrecht drei Jahre in Haft, einer von ihnen wird zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Ein vierter Angeklagter erhielt eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass die 19- und 20-jährigen Männer in einer Aprilnacht in Löbau und Großschweidnitz zwei Imbisswagen von Ausländern in Brand stecken wollten. Es blieb beim Versuch, weil ein Zeuge den Brand in Löbau rasch löschte und in Großschweidnitz die Flammen schnell erloschen. Der Sachschaden, den die Angeklagten den Eigentümern des Döner- und des Asia-Imbisses bezahlen müssen, beläuft sich auf 1000Euro. Einer der Täter, der 20-jährige Henry R., wurde auch noch für das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole zur Verantwortung gezogen. Bei ihm war ein Ehrendolch der Waffen-SS gefunden worden.
Das Gericht stellte bei den Männern aus Löbau ein großes Reifedefizit fest und wandte Jugendstrafrecht an, obwohl drei von ihnen bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten waren. So waren zwei der Angeklagten erst zweieinhalb Monate vor der Tat nach mehrmonatigen Haftstrafen freigekommen. (SZ)
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