Nach Ausschreitungen in Mügeln - Rädelsführer muss nicht in Haft (LVZ u.a.)
Leipzig. Einer der Rädelsführer der fremdenfeindlichen Ausschreitungen im sächsischen Mügeln muss nun doch nicht hinter Gitter.
Rund elf Monate nach den dramatischen Ereignissen, bei denen 14 Menschen verletzt wurden, hat das Landgericht Leipzig in einem Berufungsverfahren am Mittwoch die Verurteilung eines 23-Jährigen zu acht Monaten Gefängnis gekippt und zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Mann war im Dezember 2007 vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein.
Verschanzt hinter Sonnenbrille und Wollschal nahm der Angeklagte am Mittwochvormittag neben seinem Verteidiger Platz. Erst als die Fotografen den Saal verließen, ließ er sein Gesicht sehen. Als der Mügelner seinen Lebenslauf erzählt, entrollt sich vor den Zuhörern eine durchschnittliche Biografie. Hauptschulabschluss, Bäckerlehre, die keinen Spaß macht, aber dennoch zu Ende gebracht wird. Arbeit als Baumaschinenführer auf Montage in Essen, zur Zeit ohne Arbeit, aber in Weiterbildung.
Und dennoch warf der junge Mann, der bieder und gepflegt wirkt, in der Nacht zum 19. August 2007 mit einem Lichtschutzgitter die Glasscheibe zur Eingangstür einer Pizzeria ein. Darin hatten sich in Todesangst acht Inder verschanzt. Davor grölte ein Mob von etwa 50 Leuten ausländerfeindliche Parolen. Vor Gericht sagt der junge Mann, dass es ihm leidtut und er das Geschehen bereut. Er berichtet, dass ihm die Tat anhängt. Frühere Freunde hätten sich zurückgezogen. Die Arbeitssuche in der Region sei schwer, weil er häufig erkannt werde.
(lvz.de, 16.07.2008)
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Strafe für Mügeln-Haupttäter abgemildert (mdr.de, 16.07.2008)
Einer der Haupttäter der ausländerfeindlichen Ausschreitungen von Mügeln muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig setzte in der Berufungsverhandlung die achtmonatige Haftstrafe gegen den Mann zur Bewährung aus. Zugleich ordnete das Gericht 130 Stunden gemeinnützige Arbeit an. In dem Verfahren ging es um ausländerfeindliche Ausschreitungen in der Kleinstadt Mügeln im vergangenen Sommer. Der Angeklagte hatte damals eine Scheibe der Pizzeria eingeschlagen, in die sich eine Gruppe Inder geflüchtet hatte. Strafmildernd wertete das Gericht, dass sich der Angeklagte dafür inzwischen bei dem Inhaber der Pizzeria entschuldigt hat und auch Schadenersatz zahlen will.
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Mittäter von Mügeln muss nicht ins Gefängnis
Landgericht setzt Haftstrafe nach Geständnis zur Bewährung aus
Leipzig (ddp-lsc). Einer der Haupttäter der ausländerfeindlichen Ausschreitungen von Mügeln im August 2007 muss nun doch nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig setzte in der Berufungsverhandlung am Mittwoch die vor sieben Monaten verhängte Freiheitsstrafe gegen einen 23-jährigen Mügelner wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung zur Bewährung aus und ordnete zugleich 130 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der "günstigen Sozialprognose" des Mannes.
Das Amtsgericht Oschatz hatte Frank D. Anfang Dezember 2007 wegen Sachbeschädigung und Volksverhetzung zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zu Beginn der Berufungsverhandlung legte er nun ein "mittelbares Geständnis" ab, wie es Staatsanwalt Christoph Kruczynski bezeichnete. Indem der 23-Jährige den Schuldspruch des Amtsgerichts anerkannte, gestand er sowohl die Sachbeschädigung als auch den Tatbestand der Volksverhetzung ein. In erster Instanz hatte er sich nur zur Sachbeschädigung bekannt.
Daraufhin zog die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ihre Berufung zurück, womit sich die Befragung der zehn geladenen Zeugen erübrigte. Zusätzlich zu seinem mittelbaren Geständnis sprach für Frank D., dass er in "geordneten Verhältnissen" lebe, nicht vorbestraft sei und seit der Tat auch nicht mehr straffällig wurde, wie das Gericht erläuterte. Weiterhin habe er sich bei dem indischen Inhaber einer Pizzeria, deren Scheibe er einschlug, entschuldigt und eine Schadensersatzzahlung in die Wege geleitet.
Die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg ging zudem davon aus, dass die Tat nicht von langer Hand geplant wurde, sondern aus der Situation heraus entstanden war. Dies bestätige sie in ihrer Annahme, den Mann künftig "nicht wegen einer ähnlichen Sache wieder auf der Anklagebank sitzen zu haben". Daher sei die Bewährungsstrafe gegenüber der Öffentlichkeit gerechtfertigt.
Das Amtsgericht Oschatz hatte seine Gefängnisstrafe vom Dezember 2007 damit begründet, dass die Tat geeignet gewesen sei, die Rechtsordnung in Deutschland zu gefährden. In Mügeln habe die Gefahr eines "Pogroms" bestanden. Deshalb sei die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Frage gekommen. Daraufhin hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe beantragt hatte, als auch der Anwalt des Verurteilten Berufung eingelegt.
Nachdem Richterin, Staatsanwalt und Verteidiger vorab bereits zu einem Gespräch zusammengekommen waren, stand in Leipzig von Verhandlungsbeginn an die "Bewährungsstrafe im Raum", wie Walburg hinterher erklärte. Gleichwohl sah es das Gericht als erwiesen an, dass Frank D. den Ausschreitungen in Mügeln "sein Gesicht mitgegeben" habe. Dieser bedauerte die Tat als "großen Fehler". Er habe bereits durch private Ausgrenzungen die persönlichen Folgen zu spüren bekommen.
In Mügeln hatte in der Nacht zum 19. August 2007 eine Gruppe Deutscher acht Inder angegriffen, und über den Marktplatz gehetzt. Die Opfer konnten sich damals vor ihren Verfolgern in einer Pizzeria in Sicherheit bringen. Frank D. schlug daraufhin die Scheibe der Pizzeria ein. Die aufgebrachte Menge brüllte auch rassistische Parolen. Erst einem Großaufgebot der Polizei gelang es, die Ausschreitungen zu beenden.
(freiepresse.de/ ddp, 16.07.2008)
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