Landgericht schließt Öffentlichkeit von Neonazi-Prozess aus (sz-online.de, 17.07.2008)
Chemnitz - Das Chemnitzer Landgericht hat im Berufungsprozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ die Öffentlichkeit überraschend ausgeschlossen.
Richter Kay-Uwe Sander begründete seine Entscheidung am Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, damit, dass er bei einem der zu verhandelnden Fälle noch minderjährig war. Deshalb wurde auch die Nebenklage eines Opfers nicht zugelassen. Der Rechtsextremist muss sich wegen mehrfacher Körperverletzung verantworten. Das Amtsgericht Chemnitz hatte ihn deswegen im Februar zu 19 Monaten Haft verurteilt. Dagegen legten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ein.
Das Amtsgericht hatte die Öffentlichkeit ebenso wie die Nebenklage noch zugelassen. Das Landgericht betonte, dass das Schutzinteresse des zum Tatzeitpunkt noch Jugendlichen im Vordergrund stehe. Es ging damit über den Antrag der Verteidigung hinaus, die zum Prozessauftakt am Mittwoch lediglich den Ausschluss der Nebenklage gefordert hatte.
Der Angeklagte muss sich wegen drei brutaler Übergriffe verantworten, bei denen jeweils mehrere Menschen verletzt wurden. 2006 - als er noch 17 war - soll er mit anderen Neonazis eine Schülergruppe in Mittweida angegriffen haben, 2007 ein Feuerwehrfest in Lunzenau (Landkreis Mittweida), knapp einen Monat später ein Café in Döbeln. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten in allen drei Fällen schuldig gesprochen. Er steht bereits mit vier weiteren Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten vor dem Landgericht Dresden. „Sturm 34“ ist seit 2007 verboten. (dpa)
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