Gericht: "Sturm 34" ist keine kriminelle Vereinigung (FreiePresse/ ddp, 07.08.2008)
Mehrjährige Haftstrafen und Freisprüche für "Sturm 34"-Mitglieder
Dresden. Tom W. trägt ein T-Shirt mit einer polizeifeindlichen Aufschrift, als er am Mittwoch in Handschellen in den Saal des Dresdner Landgerichts geführt wird. Auf dem kahlrasierten Hinterkopf des schmächtigen 20-Jährigen ist immer noch deutlich die Tätowierung "Skinheads" zu erkennen. Er und auch die anderen angeklagten Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" tragen ihre Gesinnung nach wie vor unverhohlen zur Schau. Auch das ist ein Grund für die langjährigen Haftstrafen, die Tom W. und sein älterer Bruder Peter wegen gefährlicher Körperverletzung erhalten. Dabei hat das Gericht den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen die fünf Angeklagten sogar fallengelassen.
Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler nennt das Auftreten der Angeklagten "martialisch". Ihre Tätowierungen hätten seit Prozessbeginn im April sogar zugenommen. Allein in ihrem äußeren Erscheinungsbild sei nicht ansatzweise eine Einsicht oder ein Zeichen des Bedauerns für ihre schweren Straftaten zu erkennen, sagt der Richter. Ihnen war neben Bildung einer kriminellen Vereinigung auch gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, Landfriedensbruch und Sachbeschädigung vorgeworfen worden. Sie hatten sich im Prozess nicht selbst geäußert.
Obwohl das Gericht einen zentralen Anklagepunkt fallenließ, ging es mit seinem Strafmaß in drei Fällen dennoch über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde Tom W. zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren, sein 23-jähriger Bruder Peter wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Überfälle, die die jungen Männer begangen hätten, zeugten laut Gericht von einer "ausgesprochenen Brutalität". Bei dem Vorfall auf einem Tankstellengelände in Stollberg hätte nicht viel gefehlt und es wäre ein Toter zurückgeblieben, sagte Schultze-Griebler.
Ein weiterer Angeklagter, der 19-jährige Nico T., wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der 41-jährige Matthias R., der dem Staatsschutz der Chemnitzer Polizei regelmäßig Informationen zugespielt haben soll, sowie der fünfte Angeklagte, der 21-jährige Alexander G., wurden freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung für vier der fünf Angeklagten Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung beantragt. Für Matthias R. hatte sie zwar Straffreiheit gefordert, allerdings ihm auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Last gelegt. Die Verteidiger hatten die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu deutlich geringeren Jugendstrafen beantragt oder auf Freispruch plädiert.
Der Vorsitzende Richter betonte, dass die Kameradschaft "Sturm 34" im April 2007 von Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) zu Recht verboten worden sei. Dennoch liegen aus Sicht des Gerichts die Voraussetzungen zur Bildung einer kriminellen Vereinigung eindeutig nicht vor. Es habe keinen organisierten Willensbildungsprozess gegeben und keinen Gruppenwillen, der für alle verbindlich war, begründete der Richter. Der Paragraf setze hohe Anforderungen an die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Einen entsprechenden Organisationsgrad habe "Sturm 34", dessen Name sich an die nationalsozialistischen Sturmabteilungen (SA) anlehnte, nicht erreicht.
Das Innenministerium sieht sich durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Es sei "ein Beispiel für das gute Zusammenwirken von Polizei und Justiz", teilte das Ministerium mit. Die Polizei sei konsequent gegen "Sturm 34" vorgegangen, auch um das Entstehen von Nachfolgeorganisationen zu verhindern. (ddp)
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Überraschendes Urteil gegen "Sturm 34"-Mitglieder
Quelle: mdr.de, 07.08.2008
Der Prozess gegen Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Kameradschaft "Sturm 34" ist mit einer Überraschung zu Ende gegangen: Die Staatsschutzkammer des Dresdner Landgerichtes sprach alle fünf Angeklagten vom Hauptvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung frei. Gleichzeitig erhielten aber zwei der fünf angeklagten Rechtsextremen wegen anderer Delikte mehrjährige Haftstrafen.
"Mit diesen Freiheitsstrafen können wir ein wichtiges Signal ins Land senden. Nämlich dass rechtsradikale Straftaten geahndet werden." (Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo im SACHSENSPIEGEL)
Der 20-jährige Tom W., der als mutmaßlicher Rädelsführer der Gruppe galt, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zur einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Sein Bruder Peter muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ein weiteres Mitglied der Gruppe erhielt ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung zwei Jahre Haft auf Bewährung. Freigesprochen wurden dagegen ein 41 Jahre alter Ex-Polizist sowie ein weiterer Angeklagter. Das Gericht hatte in der Begründung seines Urteils erklärt, dass der Tatbestand der Bildung einer kriminellen Vereinigung an sehr strenge Kriterien gebunden sei. Diese wären aber selbst beim harten Kern von "Sturm 34" nicht erfüllt worden. So habe es etwa innerhalb der Gruppe einen Willensbildungsprozess geben müssen, fortlaufend und gemeinschaftlich Straftaten zu begehen.
Prozess belegte Verbindungen zu NPD-Funktionär
Der Prozess hatte im Frühjahr mehrfach für Aufsehen gesorgt, unter anderem weil einer der Angeklagten ausgesagt hatte, Informant der Staatsschutzabteilung der Chemnitzer Polizei gewesen zu sein. Der 41jährige Matthias R. erklärte, dass seine Zusammenarbeit mit der Polizei bereits mehrere Monate vor der Gründung der Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" begonnen habe. Außerdem hatte der vorbestrafte Rechtsextreme angegeben, von den Chemnitzer Staatsschützern für die gelieferten Informationen mehrfach Geld erhalten zu haben. Die Rede war von insgesamt 1.000 Euro.
Während der Verhandlung stellte sich zudem heraus, dass ein lokaler NPD-Funktionär offenbar die Aktivitäten der Neonazi-Kameradschaft steuerte. Dies konnte unter anderem durch Abhörprotokolle der Polizei belegt werden. So hat der Funktionär die Neonazis mehrfach für die Bewachung von NPD-Parteiveranstaltungen angefordert.
Neonazi-Kameradschaft war 2007 verboten worden
Die Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" hatte sich Anfang 2006 in Mittweida gegründet und soll zeitweise aus 40 bis 50 Mitgliedern bestanden haben. Die Gruppe war immer wieder gegen linksorientierte Jugendliche und Ausländer vorgegangen. Sie verfolgte das Ziel, die Region Mittweida zur sogenannten "national befreiten Zone" zu machen. Noch im Januar und Februar 2008 beteiligten sich ehemalige Mitglieder von "Sturm 34" an Übergriffen. Das sächsische Innenministerium hatte 2007 ein Verbot der Neonazi-Kameradschaft verfügt.
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