AMAL Sachsen

AMAL - Hilfe für Betroffene rechter Gewalt

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Bewährungsstrafen im Neonazi-Prozess von Hainichen (SäZ, 16.10.08)

Hainichen - Mit Bewährungsstrafen ist der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen Neonazi-Gruppe „Sturm 34“ in Hainichen zu Ende gegangen.

Das Amtsgericht verurteilte am Donnerstag einen der vier Männer zwischen 22 bis 36 Jahren wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr Freiheitsstrafe, einen weiteren zu zehn Monaten. Sie wurden zur Bewährung ausgesetzt. Für das Gericht war klar, dass beide 2006 bei einem Überfall der Gruppe auf ein Dorffest in Breitenborn (Mittelsachsen) dabei waren. Ein Angeklagter muss 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, einer wurde freigesprochen. Die Anklage hatte Bewährungsstrafen für alle vier Angeklagten gefordert.

Die beiden zu Bewährungsstrafen verurteilten Männer hatten ihre Teilnahme an dem Neonazi-Überfall auf das Dorffest seinerzeit selbst eingeräumt. „Ihnen war klar, dass es nicht darum ging, friedlich an dem Fest teilzunehmen“, sagte Richterin Martina Stein. Jeder habe gewusst was abgehe, „wenn die Gruppe zum Sturm bläst“. Deshalb komme es beim Urteil auch nicht darauf an, ob die Männer selbst tätlich geworden seien. Zu deren Gunsten wertete die Richterin, dass diese gestanden hatten und sich zudem schon seit längerer Zeit von der Gruppe „Sturm 34“ gelöst hätten. Bei der Schlägerei hatte es acht Verletzte gegeben.

Den zwei anderen Beschuldigten konnten der Richterin zufolge die Teilnahme an dem Überfall durch Zeugen nicht hinreichend nachgewiesen werden. Deshalb der Freispruch für einen der Jugendlichen, auch wenn Zweifel blieben.

Allerdings waren zwei der Beschuldigten an einem Angriff der Gruppe auf ein Zeltlager an der Torfgrube Altmittweida etwa einen Monat zuvor beteiligt. Wegen dieses Vergehens wurde der vierte Angeklagte ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Ein weiterer Teilnehmer an dieser zweiten Prügelei, der auch in Breitenborn mit bei war, hatte deshalb in der Summe die höhere Bewährungsstrafe von einem Jahr erhalten. Er muss zudem 600 Euro Strafe an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Die Beschuldigten gehörten laut Staatsanwaltschaft nicht zum Kern von „Sturm 34“. Die Gruppe aus Mittweida nördlich von Chemnitz wurde im April 2007 verboten. Das Verfahren gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an den Überfällen wurde abgetrennt und wird später verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)