Berufungsverhandlung - Neonazi-Anführer muss ins Gefängnis, (DNN 08.09.2008)
Chemnitz. Ein vom Amtsgericht Chemnitz im Februar zu 19 Monaten Haft verurteilter mutmaßlicher Anführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" muss seine Strafe antreten.
Chemnitz. Ein vom Amtsgericht Chemnitz im Februar zu 19 Monaten Haft verurteilter mutmaßlicher Anführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" muss seine Strafe antreten. Der 20- Jährige habe während der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Chemnitz am Montag seine Berufung zurückgezogen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die Staatsanwaltschaft habe auf ihre Berufung ebenfalls verzichtet. Damit werde die vom Amtsgericht wegen mehrerer Fälle schwerer Körperverletzung verhängte Jugendstrafe rechtskräftig.
Das Amtsgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Rechtsextreme an drei Überfällen beteiligt war. Im Februar 2006 soll er zusammen mit etwa zehn weiteren Neonazis eine Schülergruppe in Mittweida angegriffen und verletzt haben. Im Januar 2007 war er nach Ansicht des Gerichts wieder Teil einer Gruppe, die ein Feuerwehrfest in Lunzenau (Landkreis Mittweida) überfiel. Knapp einen Monat später war das Café Courage Ziel eines brutalen Übergriffs. In allen drei Fällen gab es mehrere Verletzte. Nur wenige Tatverdächtige konnten ermittelt werden, da viele Angreifer vermummt waren.
dpa
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