Urteil im Prozess gegen rechtsextremen "Sturm 34" erwartet (Freie Presse, 06.08.2008)
Die Kameradschaft war im April 2007 in Sachsen verboten worden
Dresden (ddp-lsc). Im Prozess um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" soll heute (15.00 Uhr) vor dem Landgericht Dresden das Urteil verkündet werden. Die Staatsanwaltschaft hat für vier der fünf Angeklagten Jugendstrafen von sechs Monaten auf Bewährung bis zu zweieinhalb Jahren ohne Bewährung beantragt. Ein weiterer 41-jähriger Angeklagter soll aus Sicht der Staatsanwaltschaft zwar ebenfalls wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen werden, allerdings straffrei aus dem Prozess gehen. Der Mann hatte dem Staatsschutz regelmäßig Informationen über die kriminelle Vereinigung zugespielt.
Die Verteidiger der Angeklagten beantragten deutlich geringere Jugendstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung oder plädierten auf Freispruch. Die Kameradschaft war im April 2007 von Innenminister Buttolo verboten worden. Sie soll für gewalttätige Überfälle in der Region Mittweida verantwortlich sein. (ddp)
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